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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/073

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, bis zum 31.05.2022 die Handlungsmöglichkeiten zum ressourcenschonenden Umgang mit den vorhandenen Flächen zu prüfen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Das nachhaltige Flächenmanagement hat dabei zum Ziel, mit den vorhandenen Flächen sparsam und schonend umzugehen sowie Potenziale durch vorhandene Frei- und Brachflächen zu nutzen. Insofern erfolgt folgende Konkretisierung zu den Vorgaben aus § 1 a BauGB.

 

Bei der Prüfung sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

 

  • Im innenstadtnahen Bereich ist Geschosswohnungsbau zu fördern und der Ausbau von Dachgeschossen, das Anbauen an bestehende Gebäude sowie die Modernisierung und Sanierung vorhandener Gebäude zu unterstützen.
     
  • Flächen für Gewerbe, Einzelhändler, Lebensmittelmärkte usw. sind nach Möglichkeit mit Wohn- oder Büroflächen im Geschossbau zu verbinden, um die überbaute Fläche effizienter zu nutzen.
     
  • Der Bau neuer flächenintensiver Parkplätze ist im gesamten Stadtgebiet zu vermeiden. Alternativ sind, wo möglich und erforderlich, Tiefgaragen oder Parkpaletten zu bevorzugen. Die Bauweise mit Rasengittersteinen soll wo immer möglich den Vorzug vor festen Versiegelungen erhalten.
     
  • Mit einem Parkleitsystem ist gleichzeitig die Auslastung vorhandener öffentlicher Parkplätze zu erhöhen. Die Anmietung privater Parkflächen durch die Stadt soll vorrangig vor der Schaffung neuer versiegelter Parkflächen geprüft werden.
     
  • In neuen Bebauungsplänen sollen Festsetzungen zur Vermeidung von wasserundurchlässigen Schottergärten und anderer stark versiegelnder Bodenpflasterungen sowie Festsetzungen zur Begrünung von Dächern aufgenommen werden.
     
  • Vorübergehend brachliegende Flächen im städtischen Besitz sollen nach Möglichkeit für neue Nutzungen ertüchtigt werden. Auch eine ökologische Nutzung soll dabei in Erwägung gezogen werden.
     
  • Bei versiegelten städtischen Flächen soll im Rahmen der Unterhalts- und Sanierungsmaßnahmen ein teilweiser Rückbau geprüft werden. Zur Unterhaltung und Pflege dieser Flächen sollen Pachten, Patenschaften o. ä. der Schleswiger Bevölkerung geprüft und genutzt werden.
     
  • Zusammen mit der WiReG sind expandierende Unternehmen über Nachverdichtungspotenziale (Anbau, Ausbau etc.) am vorhandenen Standort zu beraten.
     
  • Die bisherigen Planungen zur Erschließung der 3. Änd. des B-Plans 40c sind fortzusetzen, denn sie unterstreichen das planerische Grundprinzip: Nachverdichtung im Innenbereich, statt Wachstum in den Außenbereich. Vor einer Neuversiegelung im Außenbereich ist zu prüfen, ob es ebenso geeignete vorübergehend brachliegende Flächen gibt, die reaktiviert werden können.
     
  • Um den Verbrauch neuer Flächen zu vermeiden, soll sich die Stadt als Modellkommune auf Fördermittel aus dem Landesprojekt „Nachhaltiges Flächenmanagement“ bewerben.

 

Die Bürgerinnen und Bürger sind zu beteiligen und ihre zweckdienlichen Ideen in ein langfristig angelegtes, nachhaltiges Flächenmanagement zu integrieren.

 

Bei den Handlungsoptionen ist dann auch der jeweilige weitere Personalbedarf darzulegen.

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Für die SPD-Fraktion Für die GRÜNEN-Fraktion

Christoph Dahl Dr. Babette Tewes

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