Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/069
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Erhöhung der Erfrischungsgelder zur Bundestagswahl am 26.09.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.05.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Nach § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung ist die Ratsversammlung für die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte zuständig.
2. Sachdarstellung
Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in der Stadt Schleswig 14 Wahllokale und drei weitere Briefwahlbezirke eingerichtet. Somit sind 14 Wahlvorstände zu bilden, die mit jeweils sechs ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu besetzen sind.
Die Mitglieder der Wahlvorstände haben am Wahlsonntag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl zu sorgen und im Anschluss die ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung vorzunehmen, was erfahrungsgemäß noch einmal 4 bis 5 Stunden in Anspruch nimmt. Zusätzlich werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor der Wahl in einer Wahlhelferschulung unterrichtet.
Um den ehrenamtlichen Einsatz der Wahlhelferinnen und der Wahlhelfer zu würdigen und die Bereitschaft für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes zu erhöhen wird vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld auf 40,00 € je Mitglied eines Wahlvorstandes und 50,00 € je Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher durch die Stadt Schleswig zu erhöhen. Dies würde insgesamt einen Zuschuss von 1.530,00 € (14 Wahllokale à 6 Personen x 15,00 €) ergeben. Die Haushaltsmittel für diese Erhöhung sind bereits im Haushalt 2021 eingeplant.
