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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/069

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

  1. Es wird beschlossen, dass zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von 40,00 Euro und den Wahlvorsteherinnen und Wahlvorstehern ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro für den Tag der Wahl gewährt wird.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Nach § 28 Nr. 13 der Gemeindeordnung ist die Ratsversammlung für die Festsetzung allgemeiner privatrechtlicher Entgelte zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Für die Bundestagswahl am 26. September 2021 werden in der Stadt Schleswig 14 Wahllokale und drei weitere Briefwahlbezirke eingerichtet. Somit sind 14 Wahlvorstände zu bilden, die mit jeweils sechs ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu besetzen sind.

 

Die Mitglieder der Wahlvorstände haben am Wahlsonntag von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr für den reibungslosen Ablauf der Wahl zu sorgen und im Anschluss die ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung vorzunehmen, was erfahrungsgemäß noch einmal 4 bis 5 Stunden in Anspruch nimmt. Zusätzlich werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor der Wahl in einer Wahlhelferschulung unterrichtet.

 

Die Bundeswahlordnung sieht vor, dass den Mitgliedern der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld von 25,00 € und der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher ein Erfrischungsgeld von 35,00 € für den Tag der Wahl gewährt werden kann. Diese Gelder erhält die Gemeinde im Rahmen der Wahlkostenerstattung vom Bund zurück.

 

Um den ehrenamtlichen Einsatz der Wahlhelferinnen und der Wahlhelfer zu würdigen und die Bereitschaft für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes zu erhöhen wird vorgeschlagen, das Erfrischungsgeld auf 40,00 € je Mitglied eines Wahlvorstandes und 50,00 € je Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher durch die Stadt Schleswig zu erhöhen. Dies würde insgesamt einen Zuschuss von 1.530,00 € (14 Wahllokale à 6 Personen x 15,00 €) ergeben. Die Haushaltsmittel für diese Erhöhung sind bereits im Haushalt 2021 eingeplant.

 

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