Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/076
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
- Verfasser*in:
- Uwe Rathjen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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10.05.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, den vorgelegten und testierten Jahresabschluss 2020 sowie den Lagebericht 2020 der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH zur Kenntnis zu nehmen und die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresabschluss festzustellen.
Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Jahresverlust in Höhe von 97.610,75 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Es wird beschlossen, die Gesellschafterversammlung anzuweisen, die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020 zu entlasten.
Sachverhalt
Sachdarstellung
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 vor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens wurde in der Aufsichtsratssitzung am 19. April 2021 durch die Geschäftsführung erläutert.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist im Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Marzars GmbH & Co. KG, Hamburg, erläutert.
Der Jahresabschluss der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH wurde durch den Wirtschaftsprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Unter Berücksichtigung der vereinbarten ersten Zahlung aus dem Maklervertrag, der Kosten für Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung, der Kosten für die Projektentwicklung sowie Grundsteuern schließt die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresverlust in Höhe von 97.610,75 Euro ab.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 7 Nr. 1.7 und Nr. 1.8 des Gesellschaftsvertrages obliegt die Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der Gesellschafterversammlung.
Der Gesellschafter Stadt Schleswig wird in der Gesellschafterversammlung durch den Hauptausschuss vertreten. Für die Weisung des Hauptausschusses ist die vorherige Beschlussfassung in der Ratsversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung dem von der Geschäftsführung aufgestellten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Marzars GmbH & Co. KG, Hamburg, geprüften Jahresabschluss und Lagebericht der Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2020 zugestimmt. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Jahresabschluss festzustellen und den Jahresverlust auf neue Rechnung vorzutragen.
