Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen -
hier: Kita Bellmannstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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18.05.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird Folgendes beschlossen:
- Der Aufnahme von voraussichtlich 65 zusätzlichen Kita-Plätzen (zwei Regel-Kindergartengruppen, eine Regel-Krippengruppe und eine altersgemischte Regelgruppe) am Standort „Kita Bellmannstraße“ in den Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg wird zugestimmt.
- Dem Kreis Schleswig-Flensburg als örtlichen Träger der Jugendhilfe wird als Einrichtungsträger der neuen „Kita Bellmannstraße“ im Rahmen des durchgeführten Interessenbekundungsverfahren der DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. vorgeschlagen.
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 5 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss über die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen.
Zudem entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss gemäß § 5 Ziffer 3 der ZustO über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf
Derzeit besteht weiterhin eine hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen in Schleswig sowohl für Kinder unter als auch über 3 Jahren. Alle vorhandenen Kita-Plätze sind belegt. Dies bedeutet, dass derzeit lediglich vereinzelt freie Kita-Plätze zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus sind folgende Faktoren im Rahmen einer ausreichenden Kita-Bedarfsplanung zu berücksichtigen:
- grundsätzlich freie Wahl der Kita, daher zusätzlicher Bedarf durch auswärtige – insbesondere ganztägige – Platzanfragen
- tendenziell steigende Geburten- und Einwohnerzahlen (z. B. durch Ausweisung neuer Baugebiete)
- Problematik der „aufsteigenden“ Kinder aus dem Krippen- in den Regelbereich (ganzjährig) sowie Neuanmeldungen im laufenden Kita-Jahr, entsprechende „Platzreserven“ sind zu berücksichtigen
- sinnvolle Verteilung der Plätze über das gesamte Stadtgebiet
Aus den o. g. Gründen sowie im Hinblick auf den nach § 24 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) bestehenden Rechtsanspruch eines Kindes ab dem ersten Lebensjahr (ggf. sogar früher) auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung, werden weitere bedarfsgerechte Kita-Plätze in Schleswig benötigt.
Daher ist beabsichtigt, weitere Kita-Plätze in Schleswig zu schaffen. Da insbesondere auch in der Stadtmitte eine erhöhte Nachfrage nach zentral gelegenen Kita-Plätzen besteht, beabsichtigt die Stadt Schleswig das Grundstück hinter der Bellmannturnhalle in der Bellmannstraße für den Bau einer neuen Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen. Hierüber wurde auch bereits im Schul-, Jugend- und Sozialausschuss sowie im Bau- und Umweltausschuss berichtet. Die Aufstellung eines entsprechenden B-Planes ist nach Abstimmung mit dem FB Bau erforderlich und wird parallel in die Wege geleitet.
Gemäß § 13 Absatz 4 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) soll die Standortgemeinde ein Interessenbekundungsverfahren durchführen, wenn nach den Vorgaben des ersten Abschnitts des Bedarfsplans der Bedarf für die Aufnahme einer oder mehrerer zusätzlicher Gruppen besteht. Gemäß § 13 Absatz 5 KiTaG übernimmt die Standortgemeinde die Trägerschaft nur dann selbst, wenn sich kein geeigneter Einrichtungsträger findet.
Mit Schreiben vom 01. April 2021 wurde daher ein Interessenbekundungsverfahren für die geplante „Kita Bellmannstraße“ eröffnet. Es wurden alle in Frage kommenden Einrichtungsträger angeschrieben. Nach Ablauf der Frist lagen zwei Interessenbekundungen vor (DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. und Pädiko e. V. Kiel). Beide Interessenten haben alle geforderten Unterlagen eingereicht und sind grundsätzlich geeignet.
Nach eingehender Durchsicht der vorliegenden Interessenbekundungen wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Kreis Schleswig-Flensburg) den DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. als Einrichtungsträger der neuen „Kita Bellmannstraße“ vorzuschlagen. Grund hierfür ist, in Schleswig eine möglichst „bunte“ Kita-Landschaft anbieten zu können. Pädiko e. V. betreibt bereits zwei Kindertageseinrichtungen in Schleswig (Waldkindergarten sowie Kita Johannistaler Weg). Der DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. ist bereits Träger diverser Kitas im gesamten Kreisgebiet, ist jedoch noch nicht in Schleswig als Einrichtungsträger vertreten. Somit gäbe es die Möglichkeit, eine noch nicht in Schleswig vorhandene konzeptionelle Ausrichtung anzubieten. Trotz der guten Zusammenarbeit mit Pädiko e. V. wird daher die Interessenbekundung des DKR Kreisverbandes Schleswig-Flensburg e. V. bevorzugt.
3. Finanzierung
Für die Umsetzung der o. a. Maßnahmen kann nach § 16 KiTaG eine ergänzende Förderung durch die Standortgemeinde erfolgen. Über die Zuschusshöhe der Stadt Schleswig wird gesondert entschieden (siehe hierzu Drucksache VO/2021/083).
Hinzu kommt jährlich die anteilige Finanzierung der Betriebskosten gemäß § 51 KiTaG. Danach zahlt die Gemeinde, in der das Kind zum monatlichen Stichtag seine alleinige oder Hauptwohnung hat, einen monatlichen Finanzierungsbeitrag. Dieser wird bei den zukünftigen Haushaltsplanungen ebenfalls entsprechend berücksichtigt.
