Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/083
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Gewährung von Zuschüssen für die Neuschaffung von Kita-Plätzen -
hier: Kinderspielzentrum e. V. und Kita Bellmannstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte; Fachbereich I Zentraler Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Entscheidung
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18.05.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz – KiTaG) für
- die Neuschaffung von 40 Kita-Plätzen am Standort „Kinderspielzentrum e. V., Erikstraße 5, 24837 Schleswig“ einen Zuschuss von maximal 2.812,00 €/förderfähigen Platz und
- die Neuschaffung von voraussichtlich 65 Kita-Plätzen am Standort „Kita Bellmannstraße“ einen Zuschuss von maximal 3.816,00 €/förderfähigen Platz
an den jeweiligen Bauträger zu gewähren. Dies entspricht jeweils einer maximalen städtischen Förderung von
- 112.480,00 € für den Standort „Kinderspielzentrum e. V. (2.812,00 € x 40 neue Plätze) an die Jugendstiftung Winkler als Bauträger und
- 248.040,00 € für den Standort „Bellmannstraße“ (3.816,00 € x 65 neue Plätze) an den DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. als Bauträger
Die Beschlussfassung gilt auch für den Fall, dass sich noch den wesentlichen Inhalt nicht berührende Veränderungen ergeben.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss ist gemäß § 5 Ziffer 3 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Entscheidungen über Angelegenheiten der Sozialeinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die sie bezuschusst.
2. Sachdarstellung
Grundsätzlich wird auf die Beschlussvorlagen VO/2021/081 (Kinderspielzentrum e. V.) und VO/2021/082 (Kita Bellmannstraße) zur Aufnahme in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen verwiesen.
Es ist vorgesehen, am Standort „Kinderspielzentrum e. V.“ 40 zusätzliche Kita-Plätze (eine Regelgruppe und eine Hortgruppe) einzurichten.
Ferner ist vorgesehen, am Standort Bellmannstraße eine neue Kita mit bis zu 65 Plätzen (zwei Regel-Kindergartengruppen, eine Regel-Krippengruppe und eine altersgemischte Regelgruppe) zu schaffen.
Zur Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen wurden – vorbehaltlich der Beschlussfassung der städtischen Gremien bezüglich der Aufnahme in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen sowie der Bezuschussung durch die Stadt Schleswig – bereits entsprechende Gespräche verwaltungsseitig geführt. Anträge auf Förderung wurden bzw. werden gestellt.
3. Handlungsbedarf
Nunmehr ist über die städtischen Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Maßnahmen zu entscheiden.
Nach § 13 Abs. 5 KiTaG übernimmt die Standortgemeinde nur dann die Trägerschaft selbst, wenn sich kein geeigneter Einrichtungsträger findet.
In den oben bereits erwähnten Beschlussvorlagen VO/2021/081 und VO/2021/082 wird dem Schul-, Jugend- und Sozialausschuss verwaltungsseitig vorgeschlagen, der Aufnahme von
- 40 Plätzen am Standort „Kinderspielzentrum e. V., Erikstraße 5, 24837 Schleswig“ sowie
- voraussichtlich 65 Plätzen am Standort „Kita Bellmannstraße“
in die Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen des Kreises Schleswig-Flensburg zuzustimmen.
Gemäß § 16 KiTaG kann die Standortgemeinde Kindertageseinrichtungen ergänzend fördern. Unter Zugrundelegung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Haushaltslage der Stadt Schleswig kommt aus Sicht der Verwaltung ein städtischer Zuschuss in Höhe von max. 2.812,00 €/Platz bei Umbauten sowie in Höhe von max. 3.816,00 € bei Neubauten in Frage.
Es wird daher von folgenden maximalen Zuschusshöhen seitens der Stadt Schleswig ausgegangen:
- Anbau/Umbau Kinderspielzentrum e. V. = 112.480,00 € (40 Plätze x 2.812,00 €)
- Neubau „Kita Bellmannstraße“ = 248.040,00 € (65 Plätze x 3.816,00 €)
4. Finanzierung
Die Auszahlung an die Winkler Stiftung als Bauträger für die Maßnahme am Standort „Kinderspielzentrum e. V.“ wird voraussichtlich noch im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Die Auszahlung an den DRK Kreisverband Schleswig-Flensburg e. V. als Bauträger der Maßnahme „Kita Bellmannstraße“ wird voraussichtlich überwiegend erst im kommenden Haushaltsjahr erfolgen. Entsprechende Mittel stehen größtenteils bereits zur Verfügung. Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die städtischen Gremien wird ein Restbetrag in Höhe von rund 60.000,00 € bei der Haushaltsplanung 2022 berücksichtigt.
