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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/022

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

 

Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der Bürgermeister einen jährlichen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen und leitet diesen der Ratsversammlung zu. In diesem Bericht sind der Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck anzugeben.

 

Im Haushaltsjahr 2020 wurden insgesamt 3 Zuwendungen mit einem Gesamtwert von 9.600,- € für verschiedene Zwecke angenommen.

Die Spenden ergingen ausnahmslos als Geldzuwendungen. 

 

Die Zuwendungen kamen der Jugendfeuerwehr, der Dannewerkschule sowie dem Naturschutz/Landschaftspflege zugute.

Weitergehende Angaben sind dem als Anlage beigefügten Zuwendungsbericht 2020 zu entnehmen.

 

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Anlagen

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