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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/096

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der Ressourcenbereitstellung durch die Ratsversammlung wird beschlossen, dass im Zusammenhang mit der weiteren Vorgehensweise zur „Integrierten kommunalen Sportentwicklungsplanung für die Stadt Schleswig“ zunächst folgende Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen weiter verfolgt werden:

 

20.7 Fortsetzung und Institutionalisierung der intersektoral zusammengesetzten prozessbegleitenden Steuerungsgruppe „AG-Sportentwicklungsplanung“ einmal im Quartal

 

13.1 Schaffung einer Planstelle (Sportbüro/Sportkoordinator*in) zur Begleitung des Umsetzungsprozesses der Sportentwicklungsplanung sowie als Kontaktstelle für sämtliche Sportakteure der Stadt

 

4.3 Prüfung der Umsetzbarkeit einer witterungsgeschützten sowie ganzjährig nutzbaren Sportanlage (z.B. Kalthalle am Sportplatz der Domschule)

 

13.2 Inanspruchnahme von Förderungsinstrumenten und -mitteln aus anderen Verwaltungsbereichen für den Sport, z.B. Nutzung von Förderkulissen des Städtebaus (z.B. Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat), u.a. für innovative Vorhaben des Sportstättenbaus ( vgl. Handlungsfeld A).

 

3.1 Aufwertung eines bestehenden Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld zur Erhöhung der Nutzungsdauer im Bestand angesichts des geringfügigen rechnerischen Defizits von 381 qm.

 

6.2 Initiierung eines Modellprojektes: Öffnung eines bewegungsfreundlich qualifizierten Schulhofes

 

10.1 Regelmäßige Informationen und Beratung über gesundheitsrelevante Zeit- und Belastungsumfänge bei Sport- und Bewegungsaktivitäten über (digitale, analoge) Informations- und Medienkampagnen auf Grundlage der durchgeführten Sportverhaltensstudie

 

13.3 Verbesserung der Sportförderstrukturen, insbesondere bei der Unterstützung der Errichtung sowie Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen sowie bei der Durchführung von Sportveranstaltungen und nationalen/internationalen Wettkämpfen

 

13.5 Wiederholung/Reaktivierung der Veranstaltung „ohne Block und Bleistift“

 

20.4 Mögliche Kooperationen mit Immobilienunternehmen, Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsgenossenschaften prüfen; Gestaltung öffentlicher Flächen zur bewegungsfreundlichen Wohnumfeldentwicklung.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig. Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 4 und 5 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für Wahrnehmung von Angelegenheiten der Sporteinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst sowie für Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereinen und Sportverbänden.

 

2. Sachdarstellung

Die abschließende Studie des Instituts für kommunale Sportentwicklungsplanung wurde im Rahmen der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 12.11.2020 übergeben und veröffentlicht. Eine entsprechende Vorstellung durch das Institut und eine erste Aussprache folgte in der Onlinesitzung des Ausschusses am 11.03.2021.

 

Im April hat sich das Projektteam-Sportentwicklungsplanung (bestehend aus Sport, Politik und Verwaltung) mit den 80 vom Institut ausgearbeiteten Maßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen auseinandergesetzt. Es wurden zunächst folgende 13 Punkte als Auszug aus dem Maßnahmenkatalog mit der höchsten Priorität herausgearbeitet. Diese Punkte sind aus Sicht des Projektteams in der Wichtigkeit und Dringlichkeit vorrangig anzugehen. Die Reihenfolge entspricht der Dringlich-/Wichtigkeit:

 

20.7 Fortsetzung und Institutionalisierung der intersektoral zusammengesetzten prozessbegleitenden Steuerungsgruppe „AG-Sportentwicklungsplanung“ einmal im Quartal

 

Das Projektteam besteht derzeit aus zwei Vertretungen aus dem Bereich des Sports sowie einer Vertretung aus dem Bereich der Politik sowie Vertretungen der Verwaltung (FB-Leitung, der FD-Leitung, SG-Leitung sowie FD-Gebäudemanagement und FD-Stadtentwicklung). Die Umsetzung der Studie soll durch das Projektteam fortgeführt werden. Hierzu sollen die politischen Vertretungen im Projektteam erweitert werden. Es soll je eine Vertretung aus jeder Fraktion der Ratsversammlung benannt werden.

 

13.1 Schaffung einer Planstelle (Sportbüro/Sportkoordinator*in) zur Begleitung des Umsetzungsprozesses der Sportentwicklungsplanung sowie als Kontaktstelle für sämtliche Sportakteure der Stadt

 

Aufgrund der deutlich gestiegenen Aufgaben sowie der Notwendigkeit und Nachhaltigkeit der Umsetzung der Maßnahmen aus der Sportentwicklungsplanung ist eine Erhöhung der Wochenstundenzahl erforderlich. Im Rahmen des Haushaltes 2022 wird der Stellenplan entsprechend erhöht.

 

4.3 Prüfung der Umsetzbarkeit einer witterungsgeschützten sowie ganzjährig nutzbaren Sportanlage (z.B. Kalthalle am Sportplatz der Domschule)

 

Aus der Studie geht eine Unterdeckung bei der rechnerischen qm-Zahlen der gedeckten Sportstätten einiger Schleswiger Schulen hervor. Auch bei den ungedeckten Sportflächen ergibt sich vor allem aus dem Bereich des Vereinssports (Fußball) eine rechnerische Unterdeckung. Ferner kommt es durch die kurzfristige (Winterhalbjahr) Belegung durch den Fußballsport zu ganzjährigen Engpässen bei der Hallenvergabe in sogenannten Stoßzeiten. Durch die Schaffung einer Kalthalle können mehrere Ziele erreicht werden.


 

13.2 Inanspruchnahme von Förderungsinstrumenten und -mitteln aus anderen Verwaltungsbereichen für den Sport, z.B. Nutzung von Förderkulissen des Städtebaus (z.B. Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat), u.a. für innovative Vorhaben des Sportstättenbaus ( vgl. Handlungsfeld A).

 

Einen Blick „über den Tellerrand“ hinaus ist nötig, um von weiteren Förderinstrumenten aus anderen Bereichen zu Erfahren und diese zu nutzen bzw. dann auch in Anspruch zu nehmen und zu begleiten.

 

3.1 Aufwertung eines bestehenden Naturrasen-Großspielfeldes zu einem Kunstrasen-Großspielfeld zur Erhöhung der Nutzungsdauer im Bestand angesichts des geringfügigen rechnerischen Defizits von 381 qm.

 

Durch die Umsetzung dieser Maßnahme können ebenfalls mehrere Ziele erreicht werden.

 

6.2 Initiierung eines Modellprojektes: Öffnung eines bewegungsfreundlich qualifizierten Schulhofes

 

Laut Studie fehlt es an öffentlich zugänglichen Bewegungsmöglichkeiten für alle Bürger. Zahlreichen Bewegungsmöglichkeiten sind vorhanden, derzeit aber nicht frei zugänglich.

 

10.1 Regelmäßige Informationen und Beratung über gesundheitsrelevante Zeit- und Belastungsumfänge bei Sport- und Bewegungsaktivitäten über (digitale, analoge) Informations- und Medienkampagnen auf Grundlage der durchgeführten Sportverhaltensstudie

 

Diese Aufgabe umfasst das regelmäßige „Erinnern“ der Bürger*innen an die Bedeutung von ausreichend Bewegung und Sport.

 

13.3 Verbesserung der Sportförderstrukturen, insbesondere bei der Unterstützung der Errichtung sowie Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen sowie bei der Durchführung von Sportveranstaltungen und nationalen/internationalen Wettkämpfen

 

Eine diesbezügliche Förderung besteht derzeit nur sehr individuell/in Ausnahmefällen.

 

13.5 Wiederholung/Reaktivierung der Veranstaltung „ohne Block und Bleistift“

 

Dies ist ein informelles Zusammenkommen aller Schleswiger Sportvereine mit dem Bürgermeister der Stadt Schleswig und der Verwaltung. Diese dient der Kommunikation und des Netzwerkens im Bereich des Sports.

 

20.4 Mögliche Kooperationen mit Immobilienunternehmen, Wohnungsbauunternehmen und Wohnungsgenossenschaften prüfen; Gestaltung öffentlicher Flächen zur bewegungsfreundlichen Wohnumfeldentwicklung.

 

Laut Studie fehlt es an öffentlich zugänglichen Bewegungsmöglichkeiten für alle Bürger. Die Schaffung von zusätzlichen Bewegungsmöglichkeiten könnten zur Verfügung gestellt werden.


 

17.1 Bewegungsräume in Kitas in angemessener Größe absichern bzw. erweitern. Es sollten die in der Datengrundlage genannten Mindeststandards 3,5 qm pro Kind bei Indoor- und 10 qm pro Kind bei Outdoor-Flächen) bei Neubauten konzipiert werden.

 

17.2 Ausweitung der Angebote zur Psychomotorik und Verankerung der Bewegungsdiagnostik und Bewegungsförderung in die Fortbildung des Personals.

 

17.3 Steigerung der Anzahl der "Bewegungskitas" über gezieltere Informationen sowie Kontaktaufnahme mit den drei Kitas, die Interesse an dieser Profilentwicklung bekunden.

 

17.1 bis 17.3 wird bereits im Rahmen der Anwendung des neuen KitaG beachtet und entsprechend umgesetzt.

 

 

Weitere Verfahrensschritte werden nach und nach vom Projektteam erarbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet und vorgelegt. Im Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss erfolgt selbstverständlich regelmäßig eine entsprechende Berichterstattung.

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