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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/114

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Im Bereich des B-Plans 100 Wichelkoppel ist im Rahmen der Bauausführung und weiterer nachverdichtender Untersuchungen festgestellt worden, dass im gesamten Baubereich incl. des nördlichen Regenrückhaltebeckens (RRB) mehr Findlinge als geplant vorgefunden wurden. Ebenso ist im Bereich des RRB eine größere Torflinse festgestellt worden (welche als Baugrund nicht geeignet ist) und ausgetauscht werden muss. Hier ist als erster Ansatz mit ca. 1.000 m³ gerechnet worden, der Boden muss gesondert entsorgt werden.

 

Im Bereich des RRB und der angrenzenden Lärmschutzwand wurden diverse Müllnester gefunden, die eine erhebliche Menge aufweisen. Diese mussten zu einer mobilen Siebanlage transportiert, gelagert und vorsortiert werden. Die vorsortierten Haufen müssen noch händisch weiter sortiert werden, da die gesamte Entsorgung sonst mehrere hunderttausend Euro kosten würde (Preisanfrage durch Fa. Hoff bei Entsorgungsunternehmen). Als Ansatz wurde hier die Siebung von ca. 6.500 t Oberboden angesetzt und die Entsorgung von ca. 800 t Müll. Die vorgesiebten Haufen wurden vom Bauausschuss schon im Rahmen einer Ortsbesichtigung am 04. Mai 2021 in Augenschein genommen.

 

Des Weiteren ist eine geänderte Tiefendrainage für das Trockenhalten der gemeinsamen Baugrube des RRB und der Lärmschutzwand erforderlich. Damit diese eingebracht werden kann und die Bauabläufe nicht gestört werden, muss eine provisorische Baustraße in das RRB hergestellt werden, welche mit schwerem Gerät befahrbar ist. Diese wird in Abstimmung mit der Tiefbauabteilung der Stadt Schleswig zu je 50 % RRB und 50% Lärmschutzwand getragen.

 

Das beauftragte Nachtragsangebot der Firma Hoff beläuft sich für die oben genannten Maßnahmen auf rd. 231 T€. Hier ist zu beachten, dass die Mengenansätze noch variieren können. Die Mehrkosten für diese Maßnahme wurden aus den Finanzmitteln der Flensburger Straße umgebucht, da diese Baumaßnahme in diesem Jahr nicht mehr begonnen wird. Die Finanzmittel werden bei Bedarf im Wirtschaftsplan 2022 wieder eingestellt.

 

Die Stadt Schleswig Tiefbauabteilung ist bei allen Abstimmungen informiert worden und hat dem so geplanten vorgehen zugestimmt.

 

Die Werkleitung kann bei Bedarf weitere Erläuterungen geben.

 

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