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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/101

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Der vorliegende Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf der Freiheit (Ostteil)" für das Gebiet - nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße - und die dazugehörige Begründung werden gebilligt. Mit dem Entwurf soll die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig beabsichtigt, innerhalb des ehemaligen Kasernengeländes „Auf der Freiheit“ die bauliche Entwicklung voranzutreiben und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Ortsteiles zu schaffen. Das bedeutet, dass neben der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan Nr. 105) auch die vorbereitende Bauleitplanung in Form der 26. Änderung des Flächennutzungsplans angeschoben werden muss.

 

Folgende Vorhaben sind derzeit in Planung:

 

Der Bereich östlich der „Heimat“ soll, nachdem die Fläche durch die Schleswiger Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH erworben wurde, einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Zwei Teilflächen innerhalb des Geltungsbereiches der 26. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich nicht im Besitz der Grundstücksentwicklungs­gesellschaft. Dabei handelt es sich um den Bereich der vorhandenen Mühle und die Flächen, auf denen das Kloster positioniert ist. Zur Verdeutlichung der städtebaulichen Gesamtsituation sind diese Bereiche Bestandteil der städtebaulichen Planung.

 

Der Geltungsbereich der 26. Änderung des Flächennutzungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 10,6 ha. Den größten Flächenanteil bildet die Ausweisung von Wohnbauflächen in der Größenordnung von ca. 4,7 ha. Hier sollen zukünftig ca. 500 Miet- und Eigentumswohnungen entstehen. Darüber hinaus sind gemischte Bauflächen sowie Sondergebiete für ein Hotel, die Mühle und das Seminarzentrum (Kloster) vorgesehen. Das Gebiet wird insgesamt durch ca. 2,1 ha Grün- und Freiflächen aufgelockert.

 

Alle Vorhaben sind aufeinander abgestimmt und ergeben ein durchdachtes Gesamtkonzept, welches in der Fortschreibung des städtebaulichen Rahmenplanes dargelegt wird.

 

Mit dem Vorentwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Zeit vom 22.09.2020 bis zum 23.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger*innen und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise wurden berücksichtigt.

 

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