Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/095
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer Baumschutzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- GRÜNE-Fraktion
- Verfasser*in:
- Dr. Babette Tewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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08.06.2021
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Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
Es wird schon lange darüber diskutiert. Wann ist der passende Zeitpunkt, die Baumschutzsatzung wieder einzuführen, die 2008 abgeschafft wurde? Zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen, die uns erreichen und eine Anzahl von stattlichen Bäumen, die unlängst gefällt wurden, lassen keinen anderen Schluss zu als: Jetzt ist die Zeit!
Bäume sind unersetzbar. Sie machen eine Stadt erst lebenswert und wohnlich, denn sie
• bringen Grün in die Stadt
• produzieren lebenswichtigen Sauerstoff
• binden das Treibhausgas CO2 und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
• spenden Schatten
• erhöhen die Luftfeuchtigkeit an trockenheißen Sommertagen und tragen damit zu einer erheblichen Verbesserung des Kleinklimas bei
• filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft
• bieten einen Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere
• sind einfach schön!
Jahr für Jahr wird in Deutschland Grünland verbaut und der Anteil an Naturlandschaften drastisch reduziert für Straßen, Industrie und Wohngebiete. Und auch der Umgang mit Bäumen in unserer direkten Umgebung, in Gärten, auf Plätzen ist oft alles andere als schonend. Allzu schnell steht ein Baum im Weg, wird zum Ärgernis, Störenfried und Haftungsrisiko. Natürliche Vorgänge, wie das Herabfallen von Laub im Herbst, werden als lästig empfunden. Die Fällung des Baumes ist dann sehr schnell die "einfachste" Lösung des Problems, denn ein Baum kann sich nicht wehren.
Eine 100 Jahre alte Buche mit einer Höhe vom 25 m und einer Kronenbreite von 14 m produziert 1,712 kg Sauerstoff in der Stunde. Das ist hochgerechnet der Jahresbedarf an Sauerstoff für 10 Menschen. Um einen solchen Baum hinsichtlich seiner Sauerstoffleistung zu ersetzten, müssten 5.400 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 0,5 m3 gepflanzt werden!
Eine Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes. Geschützt sind Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Gehölze. Grundlage für die Baumschutzsatzung bildet das Baumkataster, das bei den Umweltdiensten geführt wird.
Für die Grüne-Fraktion
Dr. Johannes Thaysen, Jonas Kähler, Carsten Henningsen und Dr. Babette Tewes
