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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/095

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Baumschutzsatzung auf Grundlage der Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein auf für Schleswig zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.

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Sachverhalt

Begründung des Beschlussvorschlages

Es wird schon lange darüber diskutiert. Wann ist der passende Zeitpunkt, die Baumschutzsatzung wieder einzuführen, die 2008 abgeschafft wurde? Zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen, die uns erreichen und eine Anzahl von stattlichen Bäumen, die unlängst gefällt wurden, lassen keinen anderen Schluss zu als: Jetzt ist die Zeit!

 

Bäume sind unersetzbar. Sie machen eine Stadt erst lebenswert und wohnlich, denn sie

 

          bringen Grün in die Stadt
 

          produzieren lebenswichtigen Sauerstoff
 

          binden das Treibhausgas CO2 und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz
 

          spenden Schatten
 

          erhöhen die Luftfeuchtigkeit an trockenheißen Sommertagen und tragen damit zu einer erheblichen Verbesserung des Kleinklimas bei
 

          filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft
 

          bieten einen Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere
 

          sind einfach schön!

 

Jahr für Jahr wird in Deutschland Grünland verbaut und der Anteil an Naturlandschaften drastisch reduziert für Straßen, Industrie und Wohngebiete. Und auch der Umgang mit Bäumen in unserer direkten Umgebung, in Gärten, auf Plätzen ist oft alles andere als schonend. Allzu schnell steht ein Baum im Weg, wird zum Ärgernis, Störenfried und Haftungsrisiko. Natürliche Vorgänge, wie das Herabfallen von Laub im Herbst, werden als lästig empfunden. Die Fällung des Baumes ist dann sehr schnell die "einfachste" Lösung des Problems, denn ein Baum kann sich nicht wehren.

 

Eine 100 Jahre alte Buche mit einer Höhe vom 25 m und einer Kronenbreite von 14 m produziert 1,712 kg Sauerstoff in der Stunde. Das ist hochgerechnet der Jahresbedarf an Sauerstoff für 10 Menschen. Um einen solchen Baum hinsichtlich seiner Sauerstoffleistung zu ersetzten, müssten 5.400 junge Bäume mit einem Kronenvolumen von 0,5 m3 gepflanzt werden!

 

Eine Baumschutzsatzung regelt den Schutz des Baumbestandes. Geschützt sind Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Gehölze. Grundlage für die Baumschutzsatzung bildet das Baumkataster, das bei den Umweltdiensten geführt wird.

 

Für die Grüne-Fraktion

Dr. Johannes Thaysen, Jonas Kähler, Carsten Henningsen und Dr. Babette Tewes

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