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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/104

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 A "Wohnbebauung Hesterberg" für das Gebiet südlich der Wohnbebauung an der Schubystraße zwischen der Friedrich-Ebert-Straße und dem Hesterberg aufzustellen.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 A wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Auf dem ehemaligen Klinikgelände soll durch Um- und Neubaumaßnahmen ein neues Wohnquartier mit ca. 200 Wohneinheiten entstehen. Zehn Prozent der Wohneinheiten sollen dem sozialen Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

 

Der aktuelle Planungsstand (siehe Anlage) wurde dem Bau- und Umweltausschuss am 04.05.2021 vorgestellt und hat grundsätzliche Zustimmung erhalten.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplans sieht die Ausweisung als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) und eine öffentliche Erschließung des Plangebietes vor. Auf Grundlage des vorgestellten städtebaulichen Entwurfes soll der Bebauungsplan weiter ausgearbeitet werden.

 

3. Kosten

Die Erschließungspflicht soll im weiteren Verfahren auf die Vorhabenträgerin über einen Erschließungsvertrag übertragen werden. Die Kosten für die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen trägt somit die Vorhabenträgerin. Nach Abnahme der Erschließungsanlagen gehen die Flächen in das Eigentum der Stadt Schleswig über. Der Stadt entstehen keine Kosten.

 

 

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Anlagen

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