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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/105

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO für die Einrichtung einer Tempo 30-Zone in den im Lageplan gekennzeichneten Straßen zu erteilen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Bau- und Umweltausschuss ist nach § 2 Nr. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Die Straßenverkehrsbehörde beabsichtigt, die Suadicanistraße, Spielkoppel, ein Teilstück der Friedrich-Ebert-Str., ein Teilstück des Hesterberg und ein Teilstück der Neuwerkstraße als Tempo 30-Zone auszuweisen. Die betroffenen Abschnitte sind im beigefügten Lageplan gekennzeichnet. Die Ausweisung einer Tempo 30-Zone ist in diesen Straßen mit den Vorschriften der StVO vereinbar. Bauliche Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Zukünftig wird an allen Kreuzungen die Regel „rechts vor links“ gelten. Für einen Übergangszeitraum von einem Jahr wird auf diese Änderung durch zusätzliche Beschilderung hingewiesen.

Die Maßnahme dient neben der allgemeinen Verkehrsberuhigung auch der Schulwegsicherung und der Sicherung des Radverkehrs. Durch die Ausweisung der Tempo 30-Zone sind keine gesonderten Maßnahmen für den Radverkehr (z. B. Schutzstreifen) erforderlich und rechtlich möglich. Der Radverkehr wird weiterhin im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt.

Durch die vorgenannten Vorteile der Einrichtung einer Tempo 30-Zone wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 45 Abs. 1c Satz 1 StVO zu erteilen.

 

 

 

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Anlagen

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