Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/103
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schuby und der Stadt Schleswig zur Übertragung einer Teilaufgabe des Brandschutzes im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Fachbereich II Bildung, Kultur und Ordnung; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
Zur Übertragung einer Teilaufgabe des Brandschutzes (Drehleiter) im Bereich des Interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby (IKG) wird beschlossen,
- dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Übertragung der der Gemeinde Schuby obliegenden Teilaufgabe des Brandschutzes zur Vorhaltung einer Drehleiter auf die Stadt Schleswig zuzustimmen und
- den Bürgermeister zum Abschluss des vorgenannten öffentlich-rechtlichen Vertrages zu ermächtigen.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 28 Nr. 24 GO ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Gemeinde Schuby hat im Gemeindegebiet als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe den Brandschutz sicher zu stellen. Hierzu gehört auch die Fläche des Interkommunalen Gewerbegebietes Schleswig-Schuby.
3. Problemdarstellung
In dem Gewerbegebiet sind Gebäude geplant, die aufgrund der Höhe zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nach der Landesbauordnung besonderer Brandschutzmaßnahmen bedürfen. Der Brandschutz kann durch das Vorhalten einer Drehleiter gewährleistet werden. Die Gemeinde Schuby verfügt über kein Fahrzeug mit Drehleiter.
4. Lösungsmöglichkeiten
Hierzu muss die Gemeinde Schuby die Teilaufgabe im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf die Stadt Schleswig übertragen. Der Entwurf des Vertrages sowie ein Lageplan für den Einsatzbereich der Drehleiter sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
5. Finanzielle Auswirkungen
Der finanzielle Aufwand hängt von der Häufigkeit und der Größe des Einsatzes ab und kann vorab nicht beziffert werden. Gem. BrSchG ist die gemeindeübergreifende Hilfe bis zu einer Entfernung in der Luftlinie 15 km von der Grenze des Einsatzgebietes der Hilfe leistenden Feuerwehr unentgeltlich zu leisten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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16,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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178 kB
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