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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/112

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die geänderte Satzung der Stadt Schleswig über die Straßenreinigung und die geänderte Satzung der Stadt Schleswig über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren werden beschlossen.

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Sachverhalt

1. Sachdarstellung

 

Im Rahmen von Gerichtsentscheidungen und mündlichen Verhandlungen des Verwaltungsgerichtes und des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig wurde in der jüngeren Vergangenheit die Tendenz erkennbar, dass die Gerichte zunehmend strengere Anforderungen an die formelle Wirksamkeit von Satzungen stellen. Dies betrifft im Wesentlichen die Einhaltung des Zitiergebotes nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG).

 

Da nunmehr regelmäßig Satzungen in den Fokus einer gerichtlichen Überprüfung fallen auf deren Grundlage Gebührenbescheide in größerem Ausmaße erlassen werden, wurden die die Schleswiger Stadtwerke -Umweltdienste- betreffenden Satzungen der Stadt Schleswig auf die Vorgaben des Zitiergebotes geprüft.

 

Die aktuelle Straßenreinigungssatzung vom 08. Dezember 2008 sowie deren Nachträge und die Straßenreinigungsgebührensatzung vom 11. Dezember 2018 erfüllten nicht in vollem Umfang die gerichtlich angelegten Maßstäbe an das Zitiergebot nach § 66 Abs. 1 Nr. 2 LVwG und waren insoweit anzupassen. Zur besseren Lesbarkeit und zur Sicherstellung der Wirksamkeit aller Änderungen der Nachträge, wurde eine konsolidierte Straßenreinigungssatzung erarbeitet. Diese beinhaltet die Änderungen der Nachträge und bildet inhaltlich somit den bisherigen Satzungsstand ab. Die Straßenreinigungsgebührensatzung wurde lediglich im Hinblick auf das Zitiergebot angepasst.

 

Die Änderungen in Bezug auf das Zitiergebot bei beiden Satzungen wurden wie folgt (Ergänzungen unterstrichen) eingearbeitet und das aktuelle Datum der kommenden Ratsversammlung eingefügt (Fettdruck):

 

 „Aufgrund § 4 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 1 bis 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO), des § 45 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sowie § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, § 4, § 6 Abs. 1 bis 5 und Abs. 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vom 14. Juni 2021 folgende Satzung erlassen: (…)“.

 

 

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Anlagen

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