Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/054-3
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zum "Beschluss über die Einführung eines Freizeit-Gutschein-Systems für Kinder" (Antrag vom 13.06.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Verfasser*in:
- Susanne Roß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.06.2021
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Beschlussvorschlag
Nachdem im Finanzausschuss bereits geklärt worden ist, dass mit dem Gutscheinverfahren kein Antragsverfahren mehr verbunden ist, sondern jedes Kind in Schleswig entsprechende Gutscheine zugestellt bekommt, wird die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen, dieser geht uns aber noch nicht weit genug:
Es wird daher beschlossen, eine Evaluation der Gestalt spätestens zu den Haushaltsberatungen für den Haushalt 2022 vorzulegen und ein Konzept zu entwickeln mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand in der Umsetzungsphase, wie Kinder und Jugendliche nach der Corona Pandemie weiter unterstützt werden können. An dieser Evaluation sollten die Schulen, das Jugendzentrum, die Volkshochschule, die Schleswiger Vereine, die Jugendkonferenz und die Schülervertretungen der Schleswiger Schulen (Aufzählung nicht abschließend) beteiligt werden.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages:
Nachdem im Finanzausschuss bereits geklärt worden ist, dass mit dem Gutscheinverfahren kein Antragsverfahren mehr verbunden ist, sondern jedes Kind in Schleswig entsprechende Gutscheine zugestellt bekommt, wird die CDU-Fraktion dem Antrag der SPD zustimmen, dieser geht uns aber noch nicht weit genug. Wir haben in der Vergangenheit gesehen und erlebt, dass insbesondere Kinder und Jugendliche ganz besonders unter den Folgen der Pandemie zu leiden gehabt haben. Soziale Kontakte sind verloren gegangen und müssen wiederaufgebaut werden, auch im schulischen Bereich sind Defizite entstanden, dies gilt es wieder aufzuholen. Wir wünschen uns daher, dass den Kindern nicht nur Gutscheine in die Hand gedrückt werden, sondern dass unsere Verwaltung sich zusammen mit den vorgenannten Institutionen Gedanken macht, wie diese nachteiligen Folgen, die die Kinder und Jugendlichen getroffen haben, kompensiert werden können. Hierzu sollte insbesondere nach Rücksprache mit den Betroffenen, also insbesondere auch den Schülervertretungen, ein Konzept erarbeitet und dem Ausschuss zugeleitet werden, was wir als Kommune tun können, um die nachteiligen Folgen jedenfalls abzumildern.
Für die CDU-Fraktion
Susanne Roß und Holger Ley
