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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/157-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, das „Regionale Tourismuskonzept für die Region Ostseefjord Schlei mit besonderer Betrachtung der Städte Schleswig und Kappeln“ in der der Beschlussvorlage beigefügten Fassung für die Stadt Schleswig umzusetzen.

 

Für die Stadt Schleswig gilt, dass

-          aufgrund der Verbundenheit mit dem UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk authentische Wikinger-Erlebniswelten profilgebend sind. Die „Deutsch-Dänische Geschichte“ eint die zweite Profilspitze der Stadt Schleswig als eine der ältesten Stadt in Nordeuropa. Diese wird neben den weiteren in der Region vorhandenen Museen auch im Schleswiger Stadtmuseum in besonderer Weise ergänzt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 4 Nr. 7 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Kultur, Sport und Tourismusausschuss für die Wahrnehmung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Touristik zuständig. Die Zuständigkeit der Ratsversammlung § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

2. Sachdarstellung

Nach ca. 10 Jahren hat die Ostseefjord Schlei GmbH (OFS) nach Beratung im Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss und Beschlussfassung durch die Ratsversammlung im Rahmen ihrer Aufgaben zur regionalen Tourismusförderung mit Hilfe der

„Fa. PROJECT M“ ein neues „Regionales Tourismusentwicklungskonzept für die Region Ostseefjord Schlei mit besonderer Betrachtung der Städte Schleswig und Kappeln“ (TEK) erstellen lassen.

 

Das als Anlage vorliegende Konzept (Kurzfassung) wurde durch den Aufsichtsrat der OFS und in der Lenkungsgruppe des TEK im Sommer 2021 final abgestimmt. Zur Verbindlichkeit des TEK bedarf es jedoch noch der Beschlussfassung der Kommunen.

 

Im Kern der Marke Ostseefjord Schlei steht die Naturidylle, auf die die drei Profilthemen mit jeweils zwei Profilspitzen einzahlen. Das Profilthema „Natur Erlebnis“ beinhaltet die Profilspitzen Radfahren und Naturerkunden. Das Profilthema „Maritimes Erlebnis“ die beiden Profilspitzen Strand & Baden und Wassererlebnisse. Das dritte Profilthema „Regionale Identität“ umfasst die Profilspitzen Wikinger und Deutsch-Dänische Geschichte.

 

Auf Grund der engen Verbundenheit mit dem UNESCO-Weltkulturerbe Haithabu und Danewerk wird das Thema „Wikinger“ mit nachhaltigen, authentischen und modernen touristischen Erlebnisangeboten assoziiert. Während das Danewerk- und Wikinger-Museum Haithabu den Fokus auf die originalen Wikingerstädten auf eine originalgetreue Geschichts- und Kulturvermittlung legen, greifen Erlebnisstationen und Themeninszenierungen in weiten Teilen der Region thematische Bezüge zum Welterbe auf. Gerade durch die Kombination aus authentischem Kulturerlebnis und authentischer, familien-freundlicher Inszenierung, verpackt in wertigen Begleitangeboten, wird das Weltkulturerbe zum identitätsstiftenden und verbindenden Thema für die ganze Region.

 

Das Profilthema „Regionale Identität“ mit seinen Profilspitzen Wikinger und Deutsch-Dänische Geschichte findet sich vor allem in Schleswig schwerpunktmäßig wieder.

 

Das TEK weist insgesamt 18 Schlüsselprojekte aus, die einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele und eine Impulswirkung auf die nachhaltige Entwicklung der Region bringen sollen. In diesem Sinne wirkt bereits das vom Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2020 beschlossene AktivRegions-Projekt „Schleswig – Erbe der Wikinger“.

 

Das Gesamtkonzept das Tourismusentwicklungskonzept (Langfassung) finden Sie unter:

 

https://www.ostseefjordschlei.de/service/businessbereich

 

Die Zuspitzung des Profilthemas „Regionale Identität“ mit „Wikinger“ und „Geschichte“ findet sich dort auf Seite 127 (Anlage).

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Das vorliegende „Regionale Tourismuskonzept für die Region Ostseefjord Schlei mit besonderer Bedeutung der Städte Schleswig und Kappeln“ verursacht keine unmittelbaren Kosten.

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Anlagen

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