Mitteilung öffentlich - VO/2021/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Stadtbücherei - Abrechnungszeitraum 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Kenntnisnahme
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30.09.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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24.11.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe c) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
Die Zuständigkeit des Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss ergibt sich aus § 8 Abs. 1 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Schleswig.
Ferner ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss gem. § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) zuständig für die Entscheidung über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
2. Sachdarstellung
In den Anlagen wird der Jahresbericht sowie da Jahresergebnis der Stadtbücherei für das Jahr 2020 dagestellt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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171,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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191,8 kB
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