Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Antragstellung auf Förderung einer kommunalen Fokusberatung "Klimaschutz" (Antrag der CDU-, FWS- und GRÜNEN-Fraktion vom 20.05.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- CDU-, FWS- und GRÜNEN-Fraktion
- Verfasser*in:
- Dr. Babette Tewes, Holger Ley und Arne Olaf Jöhnk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.06.2021
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Gestoppt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.08.2021
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.08.2021
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Antrag auf Förderung für eine kommunale Fokusberatung Klimaschutz beim Projektträger Jülich zu stellen. Die Mittel in Höhe von 20.000 € netto (davon rd. 6000 € Eigenanteil) werden per Nachtrag anteilig in den Haushalt 2021 und 2022 eingestellt.
Sachverhalt
Begründung des Beschlussvorschlages
2019 hat die Stadt Schleswig beschlossen, bis 2050 ihre Treibhausgasemissionen um 80 ‑ 95 % zu reduzieren. Mit dem Runden Tisch Klimaschutz wurden erste Handlungsempfehlungen erarbeitet. Im Großen und Ganzen muss jedoch festgestellt werden, dass in Sachen Klimaschutz noch zu wenig passiert ist.
Mit dem neuen Klimaschutzgesetz des Bundes wird das angestrebte Datum zum Erreichen von Klimaneutralität nun auf 2045 gesenkt, insbesondere um die heute jüngeren Menschen vor unverhältnismäßigen Einschränkungen ihrer Freiheitsgrundrechte zu bewahren.
Damit ergibt sich auch für Schleswig weiterer Handlungsbedarf, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Insbesondere sind neben guten Konzepten Maßnahmen gefragt, die schnell und ernsthaft angegangen und umgesetzt werden.
Die „kommunale Fokusberatung Klimaschutz“ ist ein ideales Instrument, um diese Ziele anzugehen. Ziel des bundesgeförderten Programms ist es, innerhalb eines Jahres ein integriertes Klimaschutzkonzept mit Bestandsaufnahme, Zieldefinition und Maßnahmenkatalog unter Beteiligung von Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit und Betroffenengruppen zu erarbeiten. Die ersten Maßnahmen werden sofort nach Fertigstellung des Konzeptes durchgeführt. Der gesamte Prozess wird von externen Experten begleitet und moderiert. Damit kann die Verwaltung zu einem guten Teil entlastet werden.
Die Förderung muss beim Projektträger Jülich beantragt werden. Um in den Genuss von zusätzlichen bis zu 75 % Fördermitteln zu kommen, muss der Antrag noch 2021 gestellt werden.
Weitere Informationen unter: https://www.ptj.de/projektfoerderung/nationaleklimaschutzinitiative/fokusberatung
Um möglichst schnell mit der Beratung beginnen zu können, soll die Verwaltung noch vor der Sommerpause beauftragt werden, den Antrag zu stellen, da mit einer Rückmeldung vom Projektträger Jülich erst nach fünf Monaten nach Antragseingang gerechnet werden kann.
Wir wollen keine Zeit mehr verlieren!
Weitere Begründungen folgen mündlich.
Für die GRÜNEN-Fraktion Für die CDU-Fraktion Für die FWS-Fraktion
Dr. Babette Tewes Holger Ley Arne Olaf Jöhnk
Jonas Kähler
