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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/143

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der Fassung der Drucksache VO/2021/143 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Schleswig zum Ergebnis- und Finanzplan 2021 wurde am 14.12.2020 von der Ratsversammlung beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine unverzügliche Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 GO erforderlich machen.

 

Ergebnishaushalt

 

Die bevorstehende Sanierung der Fläche eines ehemaligen Gaswerkstandortes und einer ehemaligen Dachpappenfabrik auf der Wiking-Halbinsel wird nach den derzeitigen Erkenntnissen in den nächsten Jahren zu zahlungswirksamen Aufwendungen in erheblichem Umfang führen. In der Altlastenrückstellung ist für diesen Fall bislang nur teilweise Vorsorge getroffen worden. Inzwischen liegt eine neue Kostenschätzung vor. Demnach wird sich für das Haushaltsjahr 2021 eine erhebliche Mehrbelastung ergeben. Darüber hinaus ist corona-bedingt mit Steuerausfällen im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Vergnügungssteuer zu rechnen. Außerdem ist abzusehen, dass nicht sämtliche veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse realisiert werden können.

 

Dagegen fließen wesentlich mehr Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in den städtischen Haushalt als ursprünglich veranschlagt. Das gleiche gilt für die Gewerbesteuer.

 

Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung insgesamt einen Fehlbetrag i. H. v. rund 4,3 Mio. € aus; dieser steigt somit um rund 300 Tsd. € gegenüber dem Ursprungshaushalt i. H. v. rund 4,0 Mio. €.

 

Verschlechterungen (ab 100 T€):

1

Aufwendungen aus der Zuführung Altlastenrückstellung (Wiking-Halbinsel)

1.290.700 €

2

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

610.400 €

3

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (Gemeindestraßen)

394.000 €

4

Vergnügungssteuer  

300.000 €

5

Zuführung Pensionsrückstellung

279.900 €

6

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (Tageseinrichtungen für Kinder)

270.000 €

7

Kreisumlage

237.600 €

8

Herabsetzung der Beihilferückstellung

209.100 €

9

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Tageseinrichtungen für Kinder)

200.000 €

10

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege)

200.000 €

11

Schlüsselzuweisungen

156.900 €

12

Zinserträge verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen 

120.800 €

13

Erstattungen von Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb. Unternehmen

112.000 €

 

Verbesserungen (ab 100 T€):

1

Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 

1.000.000 €

2

Gewerbesteuer

1.000.000 €

3

Allgemeine Zuweisungen Land

445.400 €

4

Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung der Altlastenrückstellung (Wiking-Halbinsel)

394.000 €

5

Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden

295.300 €

6

Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Stadtfeld)

200.000 €

7

Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Moorkatenweg)

170.000 €

8

Herabsetzung Pensionsrückstellung

159.500 €

9

Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Süd)

145.000 €

10

Geschäftsaufwendungen (Tourismus)

133.800 €

11

Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände  

125.400 €

12

Konzessionsabgaben 

110.700 €

13

Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Schülerbeförderung)

100.000 €

14

Erträge aus Kostenerstattungen (Tageseinrichtungen für Kinder)

100.000 €

15

Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Bildungsbox)

100.000 €

 

Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)

 

Es kommt bei mehreren Projekten zu einer zeitlichen Anpassung hinsichtlich der geplanten Umsetzung und führt im Ergebnis zu einer Anpassung in der Veranschlagung von Haushaltsansätzen und von geplanten Verpflichtungsermächtigungen - kurz VE - (ab 100 T€):

 

 

Maßnahme

Ansatz alt

Ansatz neu

VE alt

VE neu

1

Domschule - Instandsetzung Sporthalle

50.000 €

110.000 €

0 €

1.701.000 €

2

Bruno-Lorenzen-Schule - Instandsetzung Gebäude

2.377.000 €

1.777.000 €

2.400.000 €

5.000.000 €

3

Bugenhagenschule - Instandsetzung Gebäude

860.000 €

860.000 €

0 €

2.019.000 €

4

Bruno-Lorenzen-Schule - Neubau Klassenräume

150.000 €

150.000 €

750.000 €

1.700.000 €

5

Bau Multifunktionale Kulturstätte

750.000 €

750.000 €

750.000 €

200.000 €

 

 

Maßnahme

Ansatz alt

Ansatz neu

VE alt / neu

1

JAW Umgestaltung Außenanlagen

184.000 €

15.000 €

0 €

2

Umbau Gallberg 47

1.700.000 €

1.900.000 €

0 €

3

Wilhelminenschule - Umbaumaßnahmen Ganztagsbetreuung 

0 €

260.000 €

0 €

4

Städtisches Museum - Umbau Druckerei in "Kulturwerkstatt" 

125.000 €

265.000 €

0 €

5

Konversionsgebiet "Auf der Freiheit" -Stadtanteil- 

350.000 €

0 €

0 €

6

Ausleihungen (Erhöhung Eigenkapital) - Schleswiger Stadtwerke GmbH

0 €

150.000 €

0 €

7

ARAP für geleistete Zuwendungen -RW-Kanal Ulmenweg Stadtanteil-

216.000 €

6.000 €

0 €

8

Schnelle Radwegeverbindung

285.000 €

135.000 €

0 €

9

Ausbau Ulmenweg

310.000 €

0 €

0 €

10

Ausbau Chemnitzstraße (Bellmannstr.-Klaus-Groth-Straße)

0 €

340.000 €

0 €

 

Insgesamt führt das zu erhöhten Einzahlungen bzw. zu verringerten Auszahlungen i.H.v. rund 800 Tsd. € und verringert die geplante Kreditaufnahme von ursprünglich rund 14,4 Mio. € (genehmigt: 12 Mio. €) auf nunmehr rund 13,6 Mio. €.

 

Der Gesamtbetrag der geplanten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 3,9 Mio. € auf rund 10,6 Mio. €.

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Anlagen

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