Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/143
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Andreas Keil
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.08.2021
| |||
●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.09.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung nebst Anlagen einschließlich möglicher Nachträge für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.
2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren
Die Haushaltssatzung der Stadt Schleswig zum Ergebnis- und Finanzplan 2021 wurde am 14.12.2020 von der Ratsversammlung beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine unverzügliche Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 GO erforderlich machen.
Ergebnishaushalt
Die bevorstehende Sanierung der Fläche eines ehemaligen Gaswerkstandortes und einer ehemaligen Dachpappenfabrik auf der Wiking-Halbinsel wird nach den derzeitigen Erkenntnissen in den nächsten Jahren zu zahlungswirksamen Aufwendungen in erheblichem Umfang führen. In der Altlastenrückstellung ist für diesen Fall bislang nur teilweise Vorsorge getroffen worden. Inzwischen liegt eine neue Kostenschätzung vor. Demnach wird sich für das Haushaltsjahr 2021 eine erhebliche Mehrbelastung ergeben. Darüber hinaus ist corona-bedingt mit Steuerausfällen im Bereich des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Vergnügungssteuer zu rechnen. Außerdem ist abzusehen, dass nicht sämtliche veranschlagten Zuweisungen und Zuschüsse realisiert werden können.
Dagegen fließen wesentlich mehr Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in den städtischen Haushalt als ursprünglich veranschlagt. Das gleiche gilt für die Gewerbesteuer.
Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung insgesamt einen Fehlbetrag i. H. v. rund 4,3 Mio. € aus; dieser steigt somit um rund 300 Tsd. € gegenüber dem Ursprungshaushalt i. H. v. rund 4,0 Mio. €.
Verschlechterungen (ab 100 T€):
1 |
Aufwendungen aus der Zuführung Altlastenrückstellung (Wiking-Halbinsel) |
1.290.700 € |
|
2 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
610.400 € |
|
3 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (Gemeindestraßen) |
394.000 € |
|
4 |
Vergnügungssteuer |
300.000 € |
|
5 |
Zuführung Pensionsrückstellung |
279.900 € |
|
6 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (Tageseinrichtungen für Kinder) |
270.000 € |
|
7 |
Kreisumlage |
237.600 € |
|
8 |
Herabsetzung der Beihilferückstellung |
209.100 € |
|
9 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Tageseinrichtungen für Kinder) |
200.000 € |
|
10 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche (Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege) |
200.000 € |
|
11 |
Schlüsselzuweisungen |
156.900 € |
|
12 |
Zinserträge verb. Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen |
120.800 € |
|
13 |
Erstattungen von Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit verb. Unternehmen |
112.000 € |
|
Verbesserungen (ab 100 T€):
1 |
Gewinnanteile aus verbundenen Unternehmen und Beteiligungen |
1.000.000 € |
2 |
Gewerbesteuer |
1.000.000 € |
3 |
Allgemeine Zuweisungen Land |
445.400 € |
4 |
Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung der Altlastenrückstellung (Wiking-Halbinsel) |
394.000 € |
5 |
Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden |
295.300 € |
6 |
Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Stadtfeld) |
200.000 € |
7 |
Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Moorkatenweg) |
170.000 € |
8 |
Herabsetzung Pensionsrückstellung |
159.500 € |
9 |
Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Süd) |
145.000 € |
10 |
Geschäftsaufwendungen (Tourismus) |
133.800 € |
11 |
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Zweckverbände |
125.400 € |
12 |
Konzessionsabgaben |
110.700 € |
13 |
Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Schülerbeförderung) |
100.000 € |
14 |
Erträge aus Kostenerstattungen (Tageseinrichtungen für Kinder) |
100.000 € |
15 |
Zuweisungen und Zuschüsse (Kita Bildungsbox) |
100.000 € |
Finanzhaushalt (Investitionstätigkeit)
Es kommt bei mehreren Projekten zu einer zeitlichen Anpassung hinsichtlich der geplanten Umsetzung und führt im Ergebnis zu einer Anpassung in der Veranschlagung von Haushaltsansätzen und von geplanten Verpflichtungsermächtigungen - kurz VE - (ab 100 T€):
Maßnahme |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
VE alt |
VE neu |
|
1 |
Domschule - Instandsetzung Sporthalle |
50.000 € |
110.000 € |
0 € |
1.701.000 € |
2 |
Bruno-Lorenzen-Schule - Instandsetzung Gebäude |
2.377.000 € |
1.777.000 € |
2.400.000 € |
5.000.000 € |
3 |
Bugenhagenschule - Instandsetzung Gebäude |
860.000 € |
860.000 € |
0 € |
2.019.000 € |
4 |
Bruno-Lorenzen-Schule - Neubau Klassenräume |
150.000 € |
150.000 € |
750.000 € |
1.700.000 € |
5 |
Bau Multifunktionale Kulturstätte |
750.000 € |
750.000 € |
750.000 € |
200.000 € |
Maßnahme |
Ansatz alt |
Ansatz neu |
VE alt / neu |
|
1 |
JAW Umgestaltung Außenanlagen |
184.000 € |
15.000 € |
0 € |
2 |
Umbau Gallberg 47 |
1.700.000 € |
1.900.000 € |
0 € |
3 |
Wilhelminenschule - Umbaumaßnahmen Ganztagsbetreuung |
0 € |
260.000 € |
0 € |
4 |
Städtisches Museum - Umbau Druckerei in "Kulturwerkstatt" |
125.000 € |
265.000 € |
0 € |
5 |
Konversionsgebiet "Auf der Freiheit" -Stadtanteil- |
350.000 € |
0 € |
0 € |
6 |
Ausleihungen (Erhöhung Eigenkapital) - Schleswiger Stadtwerke GmbH |
0 € |
150.000 € |
0 € |
7 |
ARAP für geleistete Zuwendungen -RW-Kanal Ulmenweg Stadtanteil- |
216.000 € |
6.000 € |
0 € |
8 |
Schnelle Radwegeverbindung |
285.000 € |
135.000 € |
0 € |
9 |
Ausbau Ulmenweg |
310.000 € |
0 € |
0 € |
10 |
Ausbau Chemnitzstraße (Bellmannstr.-Klaus-Groth-Straße) |
0 € |
340.000 € |
0 € |
Insgesamt führt das zu erhöhten Einzahlungen bzw. zu verringerten Auszahlungen i.H.v. rund 800 Tsd. € und verringert die geplante Kreditaufnahme von ursprünglich rund 14,4 Mio. € (genehmigt: 12 Mio. €) auf nunmehr rund 13,6 Mio. €.
Der Gesamtbetrag der geplanten Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich von 3,9 Mio. € auf rund 10,6 Mio. €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
