Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet "Holmer Noor"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.08.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.09.2021
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Beschlussvorschlag
Der vorliegende Entwurf der städtebaulichen Rahmenplanfortschreibung für das Sanierungsgebiet „Holmer Noor“ wird inhaltlich bestätigt und beschlossen. Über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen wird gemäß der beigefügten Abwägungstabelle entschieden.
Ein Exemplar der Rahmenplanfortschreibung wird auf der Homepage der Stadt Schleswig veröffentlicht.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung zu städtebaulichen Planungen (z.B. Rahmenplanungen) vor. Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Änderung von Ortsentwicklungsplänen einschließlich städtebaulicher Rahmenplanungen.
2. Sachdarstellung
Mit der vorliegenden städtebaulichen Rahmenplanung soll die Konversion der Kaserne „Auf der Freiheit“ in die abschließende Phase ihrer Umsetzung geleitet werden. Die Fortschreibung der vorliegenden Rahmenplanung bezieht sich nicht auf das gesamte Sanierungsgebiet, sondern lediglich auf den Bereich des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs von 2006. Dieser Realisierungswettbewerb stellte die Rah-menplanung für den südlichen Teil des Sanierungsgebiets dar. Für den nördlichen Teil lag seinerzeit bereits eine abgestimmte Planung vor, die inzwischen umgesetzt ist. Folglich ist die Umsetzung der Sanierung im nördlichen Teil des Gebiets abgeschlossen und bedarf keiner Planungsfortschreibung.
Die städtebauliche Rahmenplanung beschreibt die wesentlichen Entwicklungsziele für das Gebiet und bildet die förderrechtliche Grundlage für den Einsatz von Fördermitteln.
Basierend auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2003 sowie dem ersten Preis des oben genannten Realisierungswettbewerbes wurden mit Hilfe der Städtebauförderung bereits weite Teile des neuen Wohngebiets „Am Holmer Noor“ fertiggestellt und bezogen. Die Grundlage für die Umsetzung und die Durchführung im Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ bildet ein Bebauungsplan, in dem die städtebauliche Planung aus dem Wettbewerbsergebnis weiterentwickelt worden war.
In Teilbereichen des Gebiets können die in der bisherigen Planung dargelegten Entwicklungsziele nicht erreicht werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich des ehemaligen Fabrikhofs. Aufgrund des schlechten Gebäudezustands konnte der Altbestand entgegen der Planung nicht erhalten bleiben und musste abgerissen werden, mit der Folge, dass eine städtebauliche Neuordnung der Fläche erforderlich wurde. Auch die in der Planung vorgesehene Brücke über den Mühlenbach kann aufgrund eigentumsrechtlicher Bedingungen nicht realisiert werden. Somit ist für die Fortsetzung des Uferwegs am Regattaplatz eine neue Lösung erforderlich. Zudem bedarf es für die Erfüllung des Ziels, verkehrsberuhigte Wohnbereiche zu schaffen, ergänzender Maßnahmen im Bereich der Verkehrsführung.
3. Handlungsbedarf
Aus diesem Anlass soll das gesamte Projekt den heutigen Städtbauförderrichtlinien entsprechend resümiert und in eine Fortschreibung der städtebaulichen Rahmenplanung überführt werden. Diese bildet die förderrechtliche Grundlage der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme und damit für den Einsatz von Städtebaufördermitteln.
In dieser Rahmenplanfortschreibung werden die bisherigen Planungen und der Stand der Umsetzung erläutert. Zudem werden noch ausstehende Handlungserfordernisse und entsprechende Maßnahmen hergeleitet und in einem Gestaltungs- und Maßnahmenkonzept zusammengefasst.
Neben der Beschreibung der baulichen Entwicklung liegt ein Schwerpunkt der Fortschreibung auf einer Verkehrsberuhigung der Straßen im Quartier, also der Straßenzüge Zum Netzetrockenplatz, Kleine Breite, Schleibogen, Zur alten Fähre und Am Fabrikhof.
Über die erforderlichen Maßnahmen im Verkehrs- und im Grünbereich hinaus stehen noch private Baumaßnahmen aus, die das Wohngebiet komplettieren werden. Auch diese sind im Konzept dargestellt.
Zu den drei Planungsschwerpunkten Bauen, Verkehr und Grün sind in den Ausführungen des Rahmenplans sehr detaillierte Beschreibungen zu den Überarbeitungen formuliert, die als Übernahme in die Beschlussvorlage zu umfangreich wären. Für nähere Auskünfte wird deshalb in diesem Zusammenhang auf das als Anlage beigefügte Planwerk verwiesen.
Zum Verfahren:
Die Planung wurde im öffentlichen Teil des Bauausschusses am 23.06.2020 vorgestellt. Für Interessierte wurden die Unterlagen zur Information auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht mit der Möglichkeit der persönlichen Einsichtnahme und Erläuterung bei der Stadt Schleswig. Auch die Anlieger wurden durch ein Beteiligungsschreiben direkt angesprochen und hatten Gelegenheit eine Stellungnahme bis zum 25.09.2020 abzugeben.
Die Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 28.07. – 31.08.2020 um Stellungnahme zum Rahmenplan gebeten. Ihre Anmerkungen und Hinweise wurden in abgewogen und den Bericht eingearbeitet.
Die eingegangenen Stellungnahmen und der Umgang mit diesen ist der anliegenden Abwägungstabelle zu entnehmen.
Die vorliegende Fassung der Rahmenplanfortschreibung bildet nach dem abschließenden Beschluss die planungs- wie fördertechnische Grundlage des Entwicklungsgebietes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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265,3 kB
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