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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/136

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83B der Stadt Schleswig für das Gebiet nordöstlich der Hoteleinrichtung „Strandleben“ und der angrenzenden öffentlichen Freifläche am Ufer der Schlei aufzustellen.

 

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83B der Stadt Schleswig wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Bau- und Umweltausschuss über Aufstellungsbeschlüsse sowie Entwurfs-und Auslegungsbeschlüsse in der Bauleitplanung.

 

2. Sachdarstellung

Die Betreiber der Hoteleinrichtung „Strandleben“ beabsichtigen in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihrem Hauptgebäude einen freistehenden Erweiterungsneubau zu errichten. Dieser Gebäudetrakt ist dazu angelegt als Bettenhaus zu fungieren und darüber hinaus ein Tagungszentrum und einen Wellnessbereich zu integrieren.

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Auf Grundlage des vorgelegten städtebaulichen Entwurfes soll der Bebauungsplan weiter ausgearbeitet werden.

 

3. Kosten

Der Vorhabenträger*in übernimmt die Kosten für die notwendigen Planungsleistungen. Der Stadt entstehen somit keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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