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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/138

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Gründe für eine Eilentscheidung gem. § 65 Abs. 4 GO sind einem Ausschuss unverzüglich mitzuteilen.

 

Gemäß § 2 Nr. 5 und § 7 Abs. 1 Nr. 4 der Zuständigkeitsordnung ist der Bau- und Umweltausschuss zuständig für den Abschluss von Verträgen ab Leistungsphase 4 für Architekten- und Ingenieurleistungen mit einem voraussichtlichen Honorar von über 150 TEUR.

 

2. Sachdarstellung

Die Sanierung der Sporthalle der Domschule wird durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II (KInvFG II, „Schulsanierungsprogramm“) mit 1 Mio. Euro gefördert. Für das Bauvorhaben sind die Planungsleistungen Objektplanung und technische Gebäudeausrüstung europaweit ausgeschrieben worden. Die Beauftragung war ursprünglich für April 2021 vorgesehen.

Die Beauftragung des Objektplaners Asmussen & Partner mit einer Auftragssumme unter 150 TEUR netto ist erfolgt. Die Planungen müssen zügig beginnen, da bereits im Frühjahr 2022 mit den Bauarbeiten begonnen werden soll.

 

3. Problemdarstellung

Das wirtschaftlichste Angebot aus der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung liegt bei rund 170 TEUR netto. Für die Beauftragung wäre somit der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses (BUA) einzuholen. Die nächstmögliche Sitzung des BUA wäre am 10.08.2021, somit eineinhalb Monate nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse. Um den Zeitplan zu halten, muss zügig mit den Planungen begonnen werden. Hinzu kommt, dass die Ausschreibungen für die bauausführenden Gewerke früher veröffentlicht werden müssen als ursprünglich geplant, da sich die Lieferfristen für verschiedenste Baustoffe und -produkte deutlich verlängert haben.

Somit verringern sich die Bearbeitungszeiten der Planer und des Fachdienstes Gebäudemanagement. Eine weitere Verzögerung von eineinhalb Monaten für die Beschlussfassung des BUA zur Beauftragung des TGA-Planers hätte insofern eine erhebliche Verzögerung des Baustarts zur Folge.

 

4. Entscheidung des Bürgermeisters

Der Bürgermeister hat daher entschieden, den Auftrag an das aus der europaweiten Ausschreibung hervorgegangene TGA-Fachplanungsbüro, IBJ Ingenieurbüro Joswig, umgehend zu erteilen.

 

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