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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/144

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, Leistungen für nachrangige Zwecke gem. § 2 Abs. 3 u. 4 Ziff. 5 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ als Kofinanzierung des Projektes „Holmer Fischer - Netzereinigungsanlage an Holm“ in Höhe von bis zu rd. 30.000,00 € zu bewilligen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Abs. 2 Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet der Schul-, Jugend- und Sozialausschuss der Stadt Schleswig über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung ab einem Betrag von über 25.000,00 €.

 

2. Sachdarstellung

Die Holmer Fischerzunft hat den anl. Antrag auf Gewährung von Leistungen aus dem Legat Sonntag gestellt. Bei der beantragten Leistung handelt es sich um Leistungen für nachrangige Zwecke gem. § 2 Abs. 3 u. 4 Ziff. 5 der Satzung.

 

Die lt. Antrag auf die Kofinanzierung entfallenden Kosten sollten 24.856,00 € betragen. Gem. § 4 Abs. 2 Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung bis zu einem Betrag von 25.000,00 €. Eine entsprechende Kofinanzierung wurde der Holmer Fischerzunft bereits schriftlich zugesagt.

 

Zwischenzeitlich wurde mitgeteilt, dass Aufgrund des für die EU-Förderung erforderlichen förmlichen Vergabeverfahrens höchstwahrscheinlich weitere Planungskosten hinzukommen. Hierdurch würde sich dann auch der Anteil der Kofinanzierung entsprechend erhöhen und somit die Zuständigkeit beim Schul-, Jugend- und Sozialausschuss liegen.

 

Da beim Fördermittelgeber (LLUR) ein Nachweis der Kofinanzierung bereits bei Antragstellung vorliegen muss, ist eine Beschlussfassung im Voraus (ohne Kenntnis über die genaue Kostenhöhe) erforderlich.

 

3. Finanzierung

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.

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Anlagen

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