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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/146

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO):  Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der vorherrschenden Pandemie erfolgt der Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Schul-, Jugend- und Sozialausschusses am 17.08.2021 in Form dieser Drucksache

 

2. Sachdarstellung

Städtebauförderung „Soziale Stadt“

Am 05.08.2021 fand die zweite Lenkungsgruppensitzung VU Schleswig "St. Jürgen" statt. Der aktuelle Stand ist auch auf der Homepage unter dem Link www.aufgehtsStJuergen.de einsehbar. Nachfolgend die nächsten Schritte:

 - Erarbeitung des Berichts und Konzeptentwurfs

 - Abstimmung mit dem MILIG

 - Vorstellung in Gremien

 

(mobile) Luftfilter für Schulen und Kitas

Der „erste“ Bedarf wurde fristgerecht bis zum 06. (Schulen) bzw. 09. (Kitas) August an das Land gemeldet. Nunmehr wird dieser verwaltungsintern auf „Plausibilität“ geprüft. Die Antragstellung und Beschaffung wird umgehend nach Vorlage der angekündigten Richtlinie erfolgen.

 

Sachstand gemeinsames Frauenhaus Stadt und Kreis:

Die Bedarfsanalyse des Hilfsangebotes für gewaltbetroffene Frauen in Schleswig-Holstein hat ergeben, dass das Angebot an Frauenhausplätzen in Schleswig-Holstein nicht ausreicht. In den Kreisen Schleswig-Flensburg und Nordfriesland finden von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen kein Frauenhaus vor. Aus diesem Grund haben sich die Arbeits- und Sozialausschüsse beider Kreise in einer gemeinsamen Sitzung darauf verständigt, sich gemeinsam für die Errichtung eines Frauenhausangebotes nach den Richtlinien zur Förderung der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser des Landes Schleswig-Holstein einzusetzen.

 

Zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes wird ein Interessenbekundungsverfahren unter potentiellen Frauenhausbetreibern durchgeführt. Nach den Empfehlungen der Istanbul-Konvention haben beide Kreise zusammen einen Bedarf von insgesamt 38 Frauenhausplätzen ermittelt. Diese Plätze sollen als flächendeckendes Angebot an zwei Standorten eingerichtet werden.

 

Mit Email des Kreises vom 01. Juli 2021 wurden diverse Einrichtungen gebeten, in ihrem Netzwerk von diesem Verfahren zu berichten und potentielle Frauenhausbetreiber zu ermutigen, ein Konzept für die Errichtung und den Betrieb eines Frauenhauses in beiden Kreisen bis zum 31. August 2021 einzureichen und ihr Interesse für die Trägerschaft des gemeinsamen Frauenhauses zu bekunden. Aus allen Interessenbekundungen wählt ein Bewertungsgremium ein Konzept aus, für dessen Umsetzung sich beide Kreise nach Beschlussfassung durch die Kreistage gemeinsam beim Land einsetzen und Zuweisungen von Fördermitteln beantragen werden.

 

Überleitungsbilanz Kitas:

Mit dem 1. Januar 2021 ist das neue Kindertagesförderungsgesetz in Kraft getreten. In §58 Abs. 3 wird die Standortgemeinde zur Erstellung einer Überleitungsbilanz zum Zwecke der Evaluation verpflichtet. Die Überleitungsbilanz sieht einen Vergleich zwischen den Finanzierungslasten der Standortgemeinden vor der Reform (Daten 2019) und nach der Reform (Daten 2021) vor. Die diesbezügliche Abgabefrist wurde zwischenzeitlich vom 30.06.2021 (galt zunächst als nicht verschiebbar) auf den 16.08.2021 aufgrund diverser Unstimmigkeiten und des sehr großen Arbeitsaufwandes verlängert. Darüber hinaus sind die Standortgemeinden verpflichtet diese Übergangsbilanz dem Sozialministerium anzuzeigen und zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung sollte zur Verfahrensvereinfachung erst nach der Abstimmung mit dem Ministerium erfolgen.

 

Folgender zeitlicher Ablauf ist vorgesehen:

- Erstellen der Überleitungsbilanz

- Überstellung der Überleitungsbilanz bis zum 16.08.2021 an das MSGJFS

- Prüfung durch das MSGJFS

- Übermittlung des Prüfungsergebnisses an die Standortgemeinde

- Veröffentlichung der Überleitungsbilanz

 

Auftakt Veranstaltungsreihe Landgespräche - Modul Dorfgespräche – Was ist Heimat?

Projektleitung und -finanzierung Diakonie Schleswig-Holstein

Die kreisweite Veranstaltungsreihe Landgespräche hatte am 12.06.2021 den Schleswiger Auftakt. In dem Modul Dorfgespräche - ein Beitrag zur Demokratieentwicklung im ländlichen Raum - ging es um die Frage, was Heimat für jeden Einzelnen bedeutet. Die einzelnen Personen des Planungskomitees haben nach einem Impulsvortrag die Fragen der Teilnehmenden beantwortet. Der Projektzeitraum beträgt insgesamt drei Jahre mit jeweils zwei Modulen p. a.

 

Durchlauferhitzer Ansgarweg:

Die Baumaßnahme soll im Zeitraum vom 15.10. bis 30.11.2021 in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Alle Schlichtwohnungen werden in diesem Zuge mit Durchlauferhitzern ausgestattet werden, darüber hinaus werden die Räume frisch gestrichen. Die Maßnahmen werden in komplett leergezogenen Gebäuden durchgeführt (Sicherheitsgründe). Im ersten Bauabschnitt erfolgt die Umsetzung im Gebäude Ansgarweg 3. Im zweiten Bauabschnitt folgen Ansgarweg 1 + 2. Der FD Gebäudemanagement steht bzgl. Orga-Umsetzung der Maßnahme in enger Abstimmung mit den zuständigen MA aus dem FB II.

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