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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/139

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die in der Anlage dargestellten Straßen bzw. Straßenteile und Wege gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als Ortsstraßen bzw. sonstige öffentliche Wege (beschränkt öffentliche Straßen) dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gem. § 28 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V. mit § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein, entscheidet die Ratsversammlung, nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss, über die Widmung von Straßen und Wegen.

 

2. Sachdarstellung

Mit der Widmung für den öffentlichen Verkehr werden Straßen und Wege zur öffentlichen Einrichtung. Mit der Widmung werden die genannten Straßen und Straßenteile als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG bzw. die genannten Wege gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 b StrWG als sonstige öffentliche Wege (beschränkt öffentliche Straßen) eingestuft.

 

Die Widmung ist zu veröffentlichen, womit die Widerspruchsmöglichkeit gegeben ist.

 

Straße „An den Königswiesen“

Die betroffenen Flächen sind noch im Eigentum der Erschließungsträgerin. Gemäß § 11 Abs. 1 des Erschließungsvertrages für den B-Plan 20 B vom 19.02.20216 ist die Erschließungsträgerin verpflichtet, die als öffentliche Fläche festgesetzten Flurstücke (Verkehrsfläche und öffentliche Grünflächen) unentgeltlich an die Stadt Schleswig zu übereignen.

Zudem ist in § 12 Abs. 3 des o.g. Vertrages festgelegt, dass die Stadt Schleswig die für eine Benutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen Flächen nach der Abnahme widmen wird. Die Erschließungsträgerin erteilte hierzu bereits gem. § 12 Abs. 3 mit Abschluss des Vertrages unwiderruflich Ihre Zustimmung.

Die Abnahme der betroffenen Flächen ist am 21.11.2018 bzw. 25.03.2019 erfolgt. Damit sind die Voraussetzungen für die Widmung, obwohl die Eigentumsübertragung noch nicht erfolgt ist, erfüllt.

 

Straße „Am Schulwald“

Die Flurstücke 126 und 120, Flur 1, sind noch im Eigentum der Erschließungsträgerin.

Die Fertigstellung ist bestätigt. Die Abnahme und die Eigentumsübertragung hat sich auf Grund von Mängeln in der Bauausführung verzögert. Die Abnahme ist nunmehr im Dezember 2020 erfolgt. Die vollständige Abnahme der Erschließungsmaßnahme wurde der Erschließungsträgerin am 23.04.2021 schriftlich mitgeteilt und der Vertragsentwurf zur Übernahme der Erschließungseinrichtungen erbeten.

Gemäß Vereinbarung vom 19.11.2004/03.12.2004 übergibt die Erschließungsträgerin die Verkehrsanlagen nach Abnahme an die Stadt Schleswig.

 

Oscar-Behrens-Straße – im Eigentum der Stadt Schleswig

 

Carl-Wehn-Straße – im Eigentum der Stadt Schleswig

 

3. Handlungsbedarf

Erst mit der Widmung erlangen die Straßen, Wege und Plätze die Einstufung als öffentliche Verkehrsflächen, für die u.a. das Straßen- und Wegegesetz und die Straßenverkehrsordnung Anwendung finden.

 

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Anlagen

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