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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/154

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

1. Die Teilnahme am Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) wird beschlossen.

2. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von insgesamt 143.400€ werden über den Haushalt bereitgestellt.

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Sachverhalt

 

1. Zuständigkeit

 Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Mit dem Programm zur Förderung der Innenstadtentwicklung und der Stadt- und Ortszentren (Innenstadtprogramm) des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig- Holsteins werden landesweit insgesamt 10 Mio. € zur Verfügung gestellt wobei die Förderhöchstsumme auf 500.000 € pro Zielgebiet begrenzt wird. Das Ziel des Zuschussprogrammes ist die kurz- bis mittelfristige und unbürokratische Stärkung der Städte und Gemeinden, damit diese ihren vielfältigen Aufgaben zum Erhalt zukunftsgerechter innerstädtischer Lebens-, Geschäfts-, Arbeits- und Kulturräume gerecht werden können.

Ein entsprechender Förderantrag ist von dem Fachbereich Bau und dem Fachbereich Bildung, Kultur und Ordnung in Kooperation mit dem Stadtmarketing der Stadt Schleswig erarbeitet worden. Da das Verfahren dem Windhundprinzip unterliegt, übermittelte die Stadt den Förderantrag schnellstmöglich und fristgerecht am 29. Juli 2021 an den Zuwendungsgeber. Bau- und Umweltausschuss und Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss wurden mündlich im Rahmen des öffentlichen Verwaltungsberichts informiert und berieten vor. Die zustimmende Kenntnisnahme erfolgte und ist im Protokoll vermerkt. Für eine umfassende Antragsstellung ist der Beschluss der Ratsversammlung notwendig. Der Beschluss wird anschließend beim Zuwendungsträger nachgereicht.

 

3. Problemdarstellung

Fußgängerzone und Lollfuß leiden unter Defiziten und Negativentwicklungen, die sowohl auf langfristigen strukturellen und ökonomischen Wandlungsprozessen beruhen, als auch auf Auswirkungen der derzeitigen Pandemie. Konkret äußern sich die Defizite des Zielgebietes in Form von hohen Fluktuationen der Einzelhandelsbetriebe, verstärkten Leerständen von Ladenflächen, erhöhten Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf von zum Teil großmaßstäblichen Gebäudestrukturen und die mangelhafte Gestaltung einiger wichtiger öffentlichen Räume.

 

4. Handlungsbedarf

Die Stadt Schleswig möchte mit Hilfe der Fördermittel ein Maßnahmenkonzept umsetzen, welches sich aus drei Bausteinen zusammensetzt. Die Aufteilung der Maßnahmen in einzelne Bausteine ist notwendig, da die Schleswiger Innenstadt in verschiedenen Bereichen Defizite aufweist und somit an mehreren Standorten Impulse gesetzt werden müssen.

 

5. Lösungsmöglichkeiten

1. Machbarkeitsstudie „Künstler*innenhaus Nordic“

Die Stadt Schleswig verfolgt die Idee, in dem städtischen und unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Intendantengebäude Lollfuß 53 mit dem „Künstler*innenhaus Nordic“ einen neuen Typus eines Künstler*innenhauses mit deutsch-dänischer Ausrichtung entstehen zu lassen.

 

2. Spielgeräteparkour durch die Innenstadt

Zur kurzfristigen Stärkung der Fußgängerzone und als überbrückende Maßnahme, sollen Spielgeräte einzeln entlang einer Route im Innenstadtbereich aufgestellt werden. Ziel ist es, für Kinder und Familien nichtkommerzielle Aufenthaltsräume zu schaffen, die sie dazu anhalten sich gerne und mit Spaß in der Innenstadt aufzuhalten und zu bewegen.

 

3. Leerstandsanmietung für neue Ladenkonzepte

Mit der Anmietung und Betreuung zweier nicht vermieteter Ladenflächen in der Fußgängerzone von Schleswig soll ein Mix an unterschiedlichen Nutzungsangeboten geschaffen werden. Damit Aufenthalt in Kombination auch mit der Arbeitswelt angeboten werden kann, soll unter anderem in einem der Leerstände ein Café / Coffeeshop eingerichtet werden. Das Angebot des Coffeeshops soll durch das Vorhandensein von Internetrechnern als Internetcafé in der Wahrnehmung verankert werden. Die Nutzung von Onlinediensten am Rechner soll durch die Bereitstellung eines leistungsfähigen WLAN’s im direkten Umfeld begleitet werden. Im hinteren Bereich des Leerstandes sollen zwei Büroflächen und ein Konferenzraum für Co-Working-Möglichkeiten sorgen. Die Onlineanschlüsse sowie das Mobiliar stehen nach Anmeldung allen zur Verfügung. Der Gesamtkomplex soll durch von regionalen Hofläden nutzbaren Regalflächen ergänzt werden. Der andere Leerstand soll durch einen vom städtischen Kulturbüro verantworteten Kulturladen unter dem Namen "KulturL" bespielt werden.

 

6. Bewertung

Mit Hilfe des Maßnahmenkonzepts und später auch durch die Sanierungsmaßnahme soll die Innenstadt weniger als konsumorientierter Raum fungieren, sondern sich fortan auch als ein Raum für Erlebnisse gestalten. Eine Stabilisierung der Handelsfunktion ist gewünscht, aber das Schleswiger Zentrum soll auch ein Ort werden, der durch jedes Milieu genutzt werden kann. Dazu sind nichtkommerzielle Elemente von Bedeutung. Die Synergieeffekte der einzelnen Bestandteile des Konzeptes sollen Schleswigs Ortskern als multifunktionalen Ort gestalten und somit nachhaltig die Anziehungskraft stärken, sodass eine Identifikation für Bürgerinnen und Bürger mit Ihrer Stadt und für den Tourismus geschieht und damit zu einer Aufwertung Schleswigs führt.

 

7. Finanzielle Auswirkungen

Die Förderung erfolgt auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Der Eigenanteil ist von der antragstellenden Gemeinde zu erbringen und bei Antragstellung nachzuweisen.

Der städtische Eigenanteil für die Gesamtmaßnahme beträgt 143.400 € (Förderfähige Gesamtkosten 573.600,00 €). Da die Machbarkeitsstudie noch 2021 beauftragt und umgesetzt werden soll, wurden die erforderlichen Eigenmittel bereits im Nachtragshaushalt berücksichtigt. Die weiteren Maßnahmen werden 2022 bis 2025 durchgeführt und im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellt.

 

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Anlagen

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