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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/166

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass für die Auszahlung der von der Ratsversammlung im Nachtrag 2021 bereitgestellten Fördermittel (Corona) für gemeinnützige Vereine und Stiftungen in der Stadt Schleswig die nachfolgend aufgeführten Bedingungen gelten:

 

  • Der Sitz der Organisation muss zwingend im Stadtgebiet der Stadt Schleswig liegen.

 

  • Der Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein.

 

  • Der Schwerpunkt ihrer Arbeit und Tätigkeit muss in der Stadt Schleswig liegen. Organisationen, die satzungs- und schwerpunktmäßig ihr Wirken im Kreisgebiet verorten, sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

  • Parteien und Wählergemeinschaften sowie deren untergeordneten Verbände und Vereine sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

  • Die Zuwendung kann nur für satzungsmäßige Zwecke der antragstellenden Organisation verwendet werden.

 

  • Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als Zuschuss gewährt und beträgt 20 Euro pro Kind oder Jugendlichem und 10 Euro pro Erwachsenen, welches/r Mitglied im entsprechenden rechtsfähigen Verein ist. Grundlage für die Anzahl der Mitglieder im Verein ist die Mitgliederstatistik vom 01.01.2021. Organisationen, wie zum Beispiel gemeinnützige rechtfähige Stiftungen, die keine Mitglieder führen, erhalten den gemittelten Wert der ausgezahlten Zuschüsse an alle anderen Organisationen, die Mitglieder führen, ebenfalls nach Antrag als Zuschuss.

 

  • Die Antragstellung erfolgt durch die Organisation in der Zeit vom 01.10.2021 bis 30.11.2021 mit einem von der Verwaltung zu entwickelndem Antragsformular. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

  • Die Gesamtfördersumme ist auf 200.000 Euro begrenzt. Sollten die beantragten Gelder diese Summe übersteigen, werden die Zuschüsse pro Mitglied nach unten angepasst. Die auszuzahlenden Zuschüsse an die Organisationen ohne Mitgliedschaft sind in der Gesamtsumme zu berücksichtigen.

 

  • Eine Organisation kann höchstens 3.000 Euro als Zuschuss erhalten.

 

  • Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch Zuwendungsbescheid der Stadt Schleswig.

 

  • Als Verwendungsnachweis werden die bei Antragsstellung eingereichte Unterlagen, die Mitgliederstatistik (unterteilt nach Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen), das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular durch einen Vertretungsberechtigten der Organisation, der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes und die Satzung anerkannt. Ein weiterer Nachweis ist nicht erforderlich.

 

  • Die Zuschüsse werden nach Auswertung der Anträge ab 01.12.2021 an die Antragsteller ausgezahlt.
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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

In der Sitzung des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 22.06.2021 wurde fraktionsübergreifend der Antrag gestellt und einstimmig beschlossen, Vereine und Verbände mit insgesamt bis zu 200.000,00 € zu fördern.

 

2. Sachdarstellung

Die Umsetzung sollte möglichst schon in 2021 erfolgen und die Summe daher in den Nachtragshaushalt eingestellt werden. Die Förderung soll schnell und unbürokratisch möglich sein.

 

Die Details sollten zeitnah in einem kleinen Arbeitskreis abgestimmt werden. Dafür wurden folgende Vertreter*innen der Politik benannt:

  • Jan-Henrik Vogt, SPD
  • Rainer Haulsen, CDU
  • Florian Schüler, FWS
  • Marion Barz, SSW
  • Dr. Babette Tewes, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Zwischenzeitlich hat die von der Verwaltung begleitete Sitzung des Arbeitskreises am 07.09.2021 mit folgenden Vertretern der Politik stattgefunden:

  • Jan-Henrik Vogt, SPD
  • Florian Schüler, FWS
  • Peter Clausen, SSW
  • Jonas Kähler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

Das von den politischen Vertretern gemeinschaftlich und übereinstimmend erarbeitete Ergebnis kann dem Beschlussvorschlag entnommen werden. Ferner wurde sich darauf geeinigt, dass nicht alle potentiellen Empfänger verwaltungsseitig kontaktiert werden, sondern auf die Möglichkeit der Antragsstellung in üblicher Weise (Pressemitteilung, Internet) öffentlich hingewiesen wird.

 

3. Finanzierung

Die o. g. Summe wurde verwaltungsseitig in den Nachtrag eingeplant und nach Vorberatung im Finanzausschuss am 11.08.2021 durch die Ratsversammlung am 13.09.2021 beschlossen.

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