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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/139-1

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass die in der Anlage dargestellten Straßen bzw. Straßenteile und Wege gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein als Ortsstraßen bzw. sonstige öffentliche Wege (beschränkt öffentliche Straßen) dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 28 Nr. 1 der Gemeindeordnung i.V. mit § 6 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein, entscheidet die Ratsversammlung, nach Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss, über die Widmung von Straßen und Wegen.

 

2. Sachdarstellung

In der Bezugsvorlage war in der Anlage 1 die Darstellung der zu widmenden Straße „An den Königswiesen“ unvollständig dargestellt.

Die berichtigte Anlage ist dieser Vorlage angefügt.

 

 

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Anlagen

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