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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/155

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.06.2021 bis zum 14.07.2021 durchgeführt.

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanungsbehörde, Kiel

Kenntnisnahme.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig

Kenntnisnahme. Der Vertrag liegt inzwischen vor.

 

LLUR Nord / Untere Forstbehörde, Flensburg

Kenntnisnahme.

Die nachrichtliche Übernahme ist in der Planzeichnung bereits erfolgt.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis auf § 15 DSchG wurde bereits in die Begründung übernommen.

 

SH-Netz AG, Netzcenter Schuby

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Kenntnisnahme.

 

Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung des B-Plans Nr. 71 -Gebiet zwischen Flensburger Straße, Taterkrug und Moorkatenweg-, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss der B-Planänderung durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtskräftige Änderung des B-Plans ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

2. Sachdarstellung

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 14.06.2021 bis zum 14.07.2021 durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.

 

3. Handlungsbedarf

Um die Erweiterung des Sportgerätehandels planungsrechtlich zu sichern, wird empfohlen, die 2. Änderung des B-Plans Nr. 71 als Satzung zu beschließen.

 

4. Finanzielle Auswirkungen

Keine.

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Anlagen

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