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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/156

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die in Anlage 2 gekennzeichneten Flurstücke in das Untersuchungsgebiet für die vorbereitenden Untersuchungen im Rahmen der Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“, Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“, aufzunehmen. Das angepasste Untersuchungsgebiet (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse über städtebauliche Planungen und über sonstige städtebaurechtliche und andere Satzungen nach dem Planungsrecht für die Ratsversammlung vor.

 

2. Sachdarstellung

Die bisherige Umgrenzung des Untersuchungsgebiets der vorbereitenden Untersuchungen (ca. 67 ha) im Rahmen der Gesamtmaßnahme „St. Jürgen“ (vgl. Beschlussvorlage VO/2019/037) verläuft an der Ostgrenze nicht parzellenscharf. Die Abgrenzung muss jedoch, nach Abstimmung mit dem MILIG, an den jeweiligen Grundstücksgrenzen verlaufen. Die Flurstücke, welche von der bisherigen Grenze des Untersuchungsgebiets durchschnitten werden, bzw. welche straßenseitig des Johannistaler Weges von der Grenze des Untersuchungsgebietes berührt werden, sollen komplett in das Untersuchungsgebiet einbezogen werden (vgl. Anlage 2).

 

Das Untersuchungsgebiet erweitert sich um rund 12 ha auf 89 ha.

 

3. Handlungsbedarf

Es wird empfohlen, einen Beschluss über die Erweiterung des Untersuchungsgebietes um die in Anlage 2 gekennzeichneten Flurstücke zu fassen.

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Anlagen

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