Mitteilung öffentlich - VO/2021/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung "Legat Sonntag"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schul-, Jugend- und Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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28.09.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.
2. Sachdarstellung
Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet die Bürgermeisterin bzw der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 der Satzung. Dies sind Leistungen für den „vorrangigen“ Stiftungszweck:
Die Unterstützung arbeitsunfähiger und ungenügend versorgter Schiffer und Fischer aus der Stadt Schleswig.
Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet bis zu einem Betrag von 25.000,00 € die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung. Über darüber hinausgehende Leistungen entscheidet der Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Stadt Schleswig (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss). Dies sind Leistungen für den nachrangigen Stiftungszweck:
Sofern Stiftungserträge nicht für Zwecke im Sinne des Absatzes 1 benötigt werden, wird der Stiftungszweck nachrangig verwirklicht durch die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, die den Schleswiger Fischern und Schiffern im Allgemeinen zu Gute kommen und damit zusätzlich das Schifferei- und Fischereiwesen in Schleswig fördern.
Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten:
An vorrangigen Leistungen wurden 30.496,37 € ausgezahlt.
An nachrangigen Leistungen wurden 40.604,53 € ausgezahlt, die sich wie folgt zusammensetzen:
20.431,83 € Sanierung Steganlagen
9.192,32 € Sanierung Borkhaus
10.980,38 € Gutachten Burggraben
Ferner wird auf die Drucksache VO/2021/140 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2020 – verwiesen, die am 11.08.2021 im Finanzausschuss thematisiert wurde.
