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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2021/168

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten.

 

2. Sachdarstellung

Gem. § 4 Abs. 1 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet die Bürgermeisterin bzw der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 1 der Satzung. Dies sind Leistungen für den „vorrangigen“ Stiftungszweck:

 

Die Unterstützung arbeitsunfähiger und ungenügend versorgter Schiffer und Fischer aus der Stadt Schleswig.

 

Gem. § 4 Abs. 2 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ entscheidet bis zu einem Betrag von 25.000,00 € die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister über die Bewilligung von Leistungen nach § 2 Abs. 3 der Satzung. Über darüber hinausgehende Leistungen entscheidet der Sozial-, Jugend- und Sportausschuss der Stadt Schleswig (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss). Dies sind Leistungen für den nachrangigen Stiftungszweck:

 

Sofern Stiftungserträge nicht für Zwecke im Sinne des Absatzes 1 benötigt werden, wird der Stiftungszweck nachrangig verwirklicht durch die Förderung von gemeinnützigen Zwecken, die den Schleswiger Fischern und Schiffern im Allgemeinen zu Gute kommen und damit zusätzlich das Schifferei- und Fischereiwesen in Schleswig fördern.


Gem. § 4 Abs. 3 der Satzung der Stadt Schleswig für die Stiftung „Legat Sonntag“ ist einmal im jährlichen Tätigkeitsbericht im Sozial-, Jugend- und Sportausschuss (nunmehr Schul-, Jugend- und Sozialausschuss) über die Entscheidungen der Verwaltung Bericht zu erstatten:

 

An vorrangigen Leistungen wurden 30.496,37 € ausgezahlt.

 

An nachrangigen Leistungen wurden 40.604,53 € ausgezahlt, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

20.431,83 € Sanierung Steganlagen

  9.192,32 € Sanierung Borkhaus

10.980,38 € Gutachten Burggraben

 

Ferner wird auf die Drucksache VO/2021/140 - Bericht über die Vermögensentwicklung des Legat Sonntags zum 31. Dezember 2020 – verwiesen, die am 11.08.2021 im Finanzausschuss thematisiert wurde.

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