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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/190

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird die Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Kulturwerkstatt im Stadtmuseum gem. der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Kultur-, Sport- und Kulturausschuss zuständig.

 

Gem. § 3 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Finanzausschuss zuständig.

 

Gem. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 28 Nr. 13 Go ist die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Auf dem Areal des Stadtmuseums ist der Umbau der „alten Druckerei“ in eine „Kulturwerkstatt“ zum Jahresende abgeschlossen.

 

Die neu gestalteten Räume werden dann mit Inventar ausgestattet. Zudem können Werbemaßnahmen intensiviert und damit Raumnutzungsanträge entgegengenommen und koordiniert werden.

 

Für einen geregelten Ablauf wurde seitens des Fachdienstes Kultur und Tourismus eine Benutzungs- und Entgeltordnung erstellt. Die Entgelte zur Nutzung der Kulturwerkstatt wurden aus einer Auswahl verschiedener städtischer Raummieten ermittelt.

 

Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist zeitnah zu beschließen, um im 1. Quartal 2022 mit der Nutzung der Räume beginnen zu können.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

Für 2022 ist als Einnahme für die Nutzung der Kulturwerkstatt zunächst ein Betrag i. H. v. 14.000 Euro in den Haushalt gestellt worden. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Betrag i. d. Folgejahren erhöhen wird.

 

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Anlagen

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