Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Anerkennung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein in städtischen Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Bildung, Familie und Sport
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
11.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
24.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ratsversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2021
|
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen,
- die Entgeltordnung für die Stadtbücherei Schleswig,
- die Entgeltordnung für die vhs der Stadt Schleswig und
- die Entgeltordnung für a) Die Erhebung eines Besichtigungsentgelts für die Besichtigung des Stadtmuseums und des Museums für Outsiderkunst b) Die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Benutzung der Ausstellungshalle des Stadtmuseums
gemäß der anliegenden Fassungen zur Drucksache VO/2021/193 zu ändern.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 4 Ziff. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig (ZustO) ist der Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses zuständig für die Entscheidung über Angelegenheiten der Kultur- und Bildungseinrichtungen, an denen die Stadt beteiligt ist bzw. die die Stadt bezuschusst.
Die Zuständigkeit des Finanzausschusses ergibt sich aus § 3 Ziffer 2 ZustO.
Die Zuständigkeit der Ratsversammlung ergibt sich aus § 28 Ziffer 2 und 13 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein.
2. Sachdarstellung
In der Vergangenheit wurde für die genannten Entgeltordnungen bereits die Einführung eines Sozialtarifes für Inhaberinnen und Inhaber des Schleswiger Sozialpasses beschlossen.
Nunmehr ist verwaltungsseitig vorgesehen, diesen Sozialtarif auch für Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein anzuwenden.
Ein zusätzlicher Tarif ist nicht vorgesehen, es erfolgt eine Gleichstellung mit den bereits vorliegenden Ermäßigungen.
Mit den anliegenden Änderungen erfolgt die entsprechende Umsetzung für die jeweiligen Entgeltordnungen.
Informationen zur Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein sind über den Link
abrufbar.
Wie viele zusätzliche Personen hierdurch die Einrichtungen besuchen werden und wie sich hierdurch evtl. die Kostendeckung verringert, kann noch nicht benannt werden. Eine entsprechende Berücksichtigung und Darstellung erfolgt dann im jährlichen Bericht über die Einrichtungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
13 kB
|
||
2
|
(wie Dokument)
|
9 kB
|
||
3
|
(wie Dokument)
|
40 kB
|
