Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/192
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über den Erlass einer Haushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Schleswig für das Haushaltsjahr 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung. Der Finanzausschuss bereitet gemäß § 3 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung die Haushaltssatzung inkl. Anlagen für die Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vor.
2. Sachdarstellung und Faktoren
Der Haushaltsplan wird nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik) aufgestellt. Er ist unterteilt in den Ergebnisplan, der alle Erträge (Ressourcenaufkommen) und Aufwendungen (Ressourcenverbrauch) gegenüberstellt sowie den Finanzplan, der alle Einzahlungen und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit abbildet. Untergliedert wird der Haushalt in Teilpläne auf Basis der gebildeten Produkte. Auf Grundlage der Produkte sind Budgets gebildet worden. Die Regeln zur Bewirtschaftung der Budgets sind Bestandteil der Haushaltssatzung.
Für das Haushaltsjahr 2021 wurden 4 neue Produkte eingerichtet: im Budget 15 die Produkte „OGS Domschule (217021)“ (s. S. 249-252), „OGS Lornsenschule (217031)“ (s. S. 259-262), „OGS Bruno-Lorenzen-Schule (218021)“ (s. S. 275-278) und „OGS Dannewerkschule (218031)“ (s. S. 285-288), um auch dort die Arbeit im Bereich Offene Ganztagsschule besser abbilden zu können.
Der Ergebnisplan weist in der vorgelegten Fassung einen Fehlbetrag i.H.v. knapp 4,9 Mio. € aus. Nachstehend sind die Veränderungen ab 100.000 € gegenüber dem Vorjahr aufgeführt:
Verbesserungen:
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- 984 T€ Minderaufwendungen |
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+ 871 T€ Mehrerträge |
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+ 830 T€ Mehrerträge |
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+ 525 T€ Mehrerträge |
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+ 523 T€ Mehrerträge |
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- 385 T€ Minderaufwendungen |
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+ 300 T€ Mehrerträge |
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- 200 T€ Minderaufwendungen |
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+ 145 T€ Mehrerträge |
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+ 134 T€ Mehrerträge |
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+ 121 T€ Mehrerträge |
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- 118 T€ Minderaufwendungen |
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- 112 T€ Minderaufwendungen |
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+ 100 T€ Mehrerträge |
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+ 100 T€ Mehrerträge |
Verschlechterungen:
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+ 955 T€ Mehraufwendungen |
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+ 871 T€ Mehraufwendungen |
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- 850 T€ Mindererträge |
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- 336 T€ Mindererträge |
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- 277 T€ Mindererträge |
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- 200 T€ Mindererträge |
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+ 170 T€ Mehraufwendungen |
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+ 164 T€ Mehraufwendungen |
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- 130 T€ Mindererträge |
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+ 125 T€ Mehraufwendungen |
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- 120 T€ Mindererträge |
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+ 114 T€ Mehraufwendungen |
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+ 101 T€ Mehraufwendungen |
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- 100 T€ Mindererträge |
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+ 100 T€ Mehraufwendungen |
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- 100 T€ Mindererträge |
In der Haushaltsdrucksache sind darüber hinaus alle Abweichungen des Ergebnisplanes ab 10.000 € gegenüber dem Ansatz des Vorjahres auf den Seiten 17 bis 25 erläutert.
Unter Berücksichtigung der voraussichtlich bis Ende 2021 aufgelaufenen Defizite von knapp 4,8 Mio. € sowie der in den folgenden drei Jahren (2023-2025) entstehenden Defizite von knapp 11,4 Mio. € wird sich das Defizit im Ergebnishaushalt Ende 2025 voraussichtlich auf 21 Mio. € belaufen. In diesem Zusammenhang wird auf die Übersicht zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf Seite 7 verwiesen.
Das Investitionsvolumen steigt von 14,8 Mio. € in 2021 auf 21,3 Mio. € im Haushaltsjahr 2022 und leistet damit erneut einen proaktiven Beitrag zur wirtschaftlichen Erholung in der Region. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ab 50.000 € sind auf den Seiten 26 bis 42 dargestellt. Ein erheblicher Anteil der Investitionen ist für geförderte Maßnahmen vorgesehen.
Eine Übersicht über die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten (ohne Umschuldung und Kassenkredite) ist auf Seite 15 zusammengestellt. Demnach beträgt der Schuldenstand zu Beginn des Jahres 2022 voraussichtlich 33,1 Mio. € und wächst innerhalb von vier Jahren voraussichtlich auf 74,7 Mio. € an.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 15,4 Mio. € (s. Seite 609); er ist für folgende Maßnahmen vorgesehen (Fördermaßnahmen sind in fetter Kursivschrift aufgeführt):
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1.500 T€ |
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12.000 T€ |
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1.890 T€ |
Die geplante Entwicklung der Liquidität ist dem Finanzplan zu entnehmen. Es ist darauf hinzuweisen, dass inzwischen und auf absehbare Zeit wieder Kassenkredite benötigt werden.
3. Bewertung/Handlungsbedarf/Lösungsmöglichkeiten
Die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Schleswig ist nach wie vor nicht gegeben. In diesem Zusammenhang ist auf die Übersicht über die noch nicht umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung auf Seite 44 sowie auf die Übersicht zur Ausschöpfung der Steuer- und sonstigen Einnahmequellen auf Seite 14 zu verweisen.
Die Stadt setzt in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten erneut deutliche Akzente. Ziel muss es aber sein, weitere Ertragspotentiale zu erkennen und umzusetzen und vor allem zusätzliche Aufwendungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren; ergebnisverbessernde Maßnahmen sind mittelfristig unerlässlich.
In diesem Zusammenhang ist auf die Drucksache VO/2021/078 (Sachstandsbericht über einen strukturierten Prüfprozess zur Haushaltskonsolidierung) zu verweisen, der u.a. den Haushaltskonsolidierungserlass des Landes enthält. Es ist nunmehr deutlich geworden, dass auf eine Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf den Mindesthebesatz für die Gewährung von Fehlbetragszuweisungen i.H.v. 380 v. H. nicht länger verzichtet werden kann.
Weitere Erläuterungen erfolgen im Rahmen der Beratungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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