Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Benutzungs- und Entgeltordnung zur Nutzung der Kulturwerkstatt im Stadtmuseum
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Kultur und Tourismus
- Beteiligt:
- Fachbereich I Zentraler Service; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Werner Strauß
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur-, Sport- und Tourismusausschuss
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Vorberatung
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11.11.2021
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2021
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gem. § 4 Nr. 1 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Kultur-, Sport- und Kulturausschuss zuständig.
Gem. § 3 Nr. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Schleswig ist der Finanzausschuss zuständig.
Gem. § 9 der Hauptsatzung der Stadt Schleswig i. V. m. § 28 Nr. 13 Go ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Auf dem Areal des Stadtmuseums ist der Umbau der „alten Druckerei“ in eine „Kulturwerkstatt“ zum Jahresende abgeschlossen.
Die neu gestalteten Räume werden dann mit Inventar ausgestattet. Zudem können Werbemaßnahmen intensiviert und damit Raumnutzungsanträge entgegengenommen und koordiniert werden.
Für einen geregelten Ablauf wurde seitens des Fachdienstes Kultur und Tourismus eine Benutzungs- und Entgeltordnung erstellt. Die Entgelte zur Nutzung der Kulturwerkstatt wurden aus einer Auswahl verschiedener städtischer Raummieten ermittelt.
Die Benutzungs- und Entgeltordnung ist zeitnah zu beschließen, um im 1. Quartal 2022 mit der Nutzung der Räume beginnen zu können.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für 2022 ist als Einnahme für die Nutzung der Kulturwerkstatt zunächst ein Betrag i. H. v. 14.000 Euro in den Haushalt gestellt worden. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Betrag i. d. Folgejahren erhöhen wird.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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150,7 kB
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