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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/205

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der Wirtschaftsplan der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- mit dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht für das Jahr 2022 in der vorliegenden Fassung genehmigt und die Annahme der Zusammenstellung gemäß § 12 Abs. 1 EigVO wie folgt beschlossen:

 

  1. Es betragen

 

1.1 im Erfolgsplan

 die Erträge 9.920.100 Euro

 die Aufwendungen 9.746.600 Euro

 der Jahresgewinn 173.500 Euro

 

1.2 im Vermögensplan

 die Einzahlungen 8.552.400 Euro

 die Auszahlungen 8.552.400 Euro

 

  1. Es werden festgesetzt

 

2.1 der Gesamtbetrag der Kredite

 für Investitionsförderungs-

 maßnahmen auf  4.532.700 Euro

 

2.2 der Gesamtbetrag der Verpflich-

 tungsermächtigungen auf 12.442.500 Euro

 

2.3 der Höchstbetrag der Kassen-

 kredite auf  3.000.000 Euro

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Werkleitung legt gemäß § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung Schleswig-Holstein (Eig-VO) für den Eigenbetrieb Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- den Wirtschaftsplan 2022 vor. Aufgrund von § 5 Abs. 1 Nr. 5 EigVO ist für die Feststellung des Wirtschaftsplanes die Ratsversammlung zuständig.

Der Wirtschaftsplan 2022 der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung- ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein (EigVO) vom 05. Dezember 2017 erstellt. Er besteht aus:

 

 dem Erfolgsplan,

 dem Vermögensplan,

 der Stellenübersicht,

 der Zusammenstellung nach § 12 EigVO.

 

Erfolgsplan

Auf Grundlage der Abwassermengen auf Basis 2020 und 2021 und unter Berücksichtigung der für die Zukunft prognostizierten Aufwands- und Ertragsveränderungen betragen im Erfolgsplan 2022 die Summe der Erträge 9.920.100 Euro und die Aufwendungen 9.746.600 Euro.

 

Es ist geplant eine Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 173.500 € an die Stadt Schleswig aus-zuschütten. Aufgrund von Folgekosten des Schadensereignisses im Jahr 2018, es handelt sich überwiegend um Rechts- und Beratungskosten, kann die Eigenkapitalverzinsung nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden.

 

Die Schmutzwasser- und Niederschlagsgebühren in allen Satzungsgebieten bleiben unverändert.

 

Für die Flensburger Straße und den Husumer Baum sind Verpflichtungsermäch-tigungen in Höhe von 12.442.500 Euro in den Wirtschaftsplan eingestellt.

 

Vermögensplan

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Vermögensplanes 2021 betragen 8.552.400 Euro.

 

Zur Finanzierung des Vermögensplanes ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.532.700 Euro erforderlich. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 3.000.000 Euro festgesetzt.

 

Stellenübersicht

Die Anzahl der Mitarbeiter in der Abwasserentsorgung verändert sich im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2021 nicht.

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Anlagen

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