Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/209
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schleswig über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes 'Kaserne "Auf der Freiheit"/westliches Teilgebiet "Am Holmer Noor"', hier: Beschluss über die Verlängerung der Satzung nach Fristablauf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser*in:
- Uwe Harms
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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23.11.2021
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, dass auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 235 Abs. 4 BauGB die Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „-Kaserne „Auf der Freiheit“ / westliches Teilgebiet „Am Holmer Noor“-“ bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 2 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Satzungen. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über Satzungen nach dem Planungsrecht vor.
2. Sachdarstellung
Das Sanierungsgebiet „Am Holmer Noor“ befindet sich ca. 1 km östlich des Schleswiger Stadtzentrums und grenzt unmittelbar an das Schleiufer an. Bis zum Jahr 2004 wurde das Gelände durch die Kaserne „Auf der Freiheit“ mit einem Standortübungsplatz militärisch genutzt. Anlässlich der Standortaufgabe durch die Bundeswehr sollte das Areal einer zivilen Nutzung zugeführt werden. Im Zeitraum 2002/2003 wurden die vorbereitenden Untersuchungen gemäß Baugesetzbuch durchgeführt, die Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes waren. Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „-Kaserne Auf der Freiheit“ / westliches Teilgebiet „Am Holmer Noor“-“ in Schleswig ist am 25. April 2005 von der Ratsversammlung beschlossen worden und mit der Bekanntmachung vom 04.05.2005 in Kraft getreten. In der Satzung wurde keine Befristung des Durchführungszeitraumes festgelegt.
Basierend auf den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen aus dem Jahr 2003 sowie dem ersten Preis eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbes wurden mit Hilfe der Städtebauförderung und den begleitenden Bebauungsplänen Nr. 83 A und 83 B bereits weite Teile des neuen Wohngebietes „Am Holmer Noor“ fertiggestellt und bezogen. Einige erforderliche Maßnahmen im Verkehrs- und Grünbereich sowie private Baumaßnahmen stehen noch zur Realisierung an, die jedoch bereits konzeptionell schon erfasst sind.
Ausweislich der letzten Fortschreibung des Rahmenplanes aus dem Jahr 2021, beschlossen durch die Ratsversammlung am 13. September 2021 (VO/2021/135) und durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung (MILIG SH) anerkannt mit Schreiben vom 27.10.2021, ist insbesondere noch eine Baumaßnahme an der Straße „Auf der Freiheit“ durchzuführen, um die Sanierungszielsetzungen erreichen zu können.
Die Arrondierung des Gehwegs entlang der zentralen Erschließungsstraße „Auf der Freiheit“ dient im Wesentlichen der Vervollständigung der Erschließung des Gebiets. Ursprünglich war vorgesehen, die Straße „Auf der Freiheit“ bis zur Einmündung „Am St. Johanniskloster“ um- und auszubauen. Im Zuge der Umsetzung der Straßen- und Wegebaumaßnahmen im Sanierungsgebiet verzögerte sich der Abriss des Eingangs-/ Wachgebäudes der ehemaligen Kaserne. Das Gebäude ragte mit seiner Pförtnerloge in den Straßenraum hinein, weshalb die Ausführung des Wegebaus nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Derzeit besteht der Gehweg aus einer unbefestigten Fläche, die auch im Sinne der Barrierefreiheit zeitnah fertigzustellen ist. Nach Abbruch des Wachgebäudes soll die Straße und der Gehweg demnach wie ursprünglich vorgesehen ausgebaut und fertiggestellt werden, wofür außerdem Anpassungsarbeiten am Bestand vorzunehmen sind.
Mit Schreiben vom 1. Juli 2021 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung dem Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für die Maßnahme „Arrondierung Planstraße A“ in Höhe von bis zu 57.952,03 Euro zugestimmt. Der Einsatz von Fördermitteln ist jedoch gem. A 3 Abs. 7 StBauFR SH 2015 nur in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet zulässig.
Gemäß § 235 Abs. 4 BauGB sind Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit Rechtswirken des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.
Da die Baumaßnahmen an der zentralen Erschließungsanlage nicht bis zum 31. Dezember 2021 durchgeführt werden können, ist es zur Erreichung der Ziele und Zwecke der Sanierung erforderlich, die Frist zur Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „-Kaserne Auf der Freiheit“ / westliches Teilgebiet „Am Holmer Noor“-“ bis zum 31. Dezember 2023 zu verlängern. Der bestehende Satzungstext aus dem Jahre 2005 nebst Übersichtsplan bleibt bestehen und wird durch den Text zur Fristverlängerung „bis zum 31.12.2023“ ergänzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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564,5 kB
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2
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97,3 kB
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