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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/213

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Fokusberatung Klimaschutz für die Stadt Schleswig durch ein externes Beratungsbüro im Rahmen der Förderrichtlinie der Kommunalen Klimaschutzinitiative durchführen zu lassen. Dafür ist von der Verwaltung der Förderantrag zu erstellen und bei der Förderstelle einzureichen. Die Haushaltsmittel in Höhe von 6.000 € für den Eigenanteil für das Jahr 2022 werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 Gemäß § 28 Ziff. 3 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein ist der Ratsversammlung die Entscheidung über die Übernahme neuer Aufgaben, die zu erfüllen die Gemeinde nicht gesetzlich verpflichtet ist, zuständig. Die Vorberatung im Bau- und Umweltausschuss erfolgte am 08.06.2021 und 10.08.2021, mit Beschlussempfehlung am 21.09.2021.

 

2. Sachdarstellung

Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 21.09.2021 den Antrag der CDU-, FWS- und GRÜNEN-Fraktion vom 20.05.2021 über die Antragstellung auf Förderung einer kommunalen Fokusberatung „Klimaschutz“ ungeändert beschlossen. Für die Antragstellung ist ein Beschluss der Ratsversammlung erforderlich.

 

3. Finanzierung

Für die Fokusberatung werden Mittel in Höhe von 20.000,- € fällig. Die Höhe der Förderung beträgt 70% bei Antragstellung in 2021. Der Eigenanteil der Stadt beläuft sich somit, bei Antragstellung in 2021, auf 6.000,- €. Diese Mittel sind im Haushalt 2022 bereit zu stellen.

 

 

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