Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/214

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 612010.7927400 - Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung -, einen Betrag in Höhe von 1.000.000 EUR außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ Inv. Förderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-.

Reduzieren

Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schl.-H. (GO) ist die Ratsversammlung zuständig.

 

2. Sachdarstellung

 

Die Stadt Schleswig bedient seit dem 15.12.2011 bei der NORD LB ein Schuldschein-darlehen über ursprünglich 2,0 Mio. EUR, welches mit 2,808 % verzinst wird. Die Zinsbindung läuft vertraglich zum 30.12.2021 aus und das Darlehen muss prolongiert werden. Zum Zeitpunkt der Prolongation (30.12.2021) valutiert das Darlehen noch mit einer Restverbindlichkeit i. H. v. 1.000.000 EUR. Die Kündigung der derzeitigen Darlehensvereinbarung wurde von Seiten der NORD LB bereits ausgesprochen.

 

Vor dem Hintergrund des derzeitig günstigen Zinsumfeldes, wurden für die Restlaufzeit des Darlehens (10 Jahre) Zinskonditionen abgefragt.

 

Das wirtschaftlichste Zinsangebot über die Restlaufzeit (10 Jahre) wurde von der DKB mit 0,130 %, fest bis 30.12.2031, abgegeben. Ein entsprechender Darlehensvertrag wurde bereits geschlossen.

 

3. Problemdarstellung

 

Für die Ablösung des Darlehens bei der NORD LB, stehen beim Produktsachkonto 612010.7927400 -Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann.

 

4. Finanzierung

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlung bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ InvFörderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-.

 

 

 

Loading...