Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/214
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über eine außerplanmäßige Auszahlung beim Produktsachkonto 612010.7927400 - Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung - (Umschuldung eines Darlehens aufgrund günstiger Zinskonditionen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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13.12.2021
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, beim Produktsachkonto 612010.7927400 - Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung -, einen Betrag in Höhe von 1.000.000 EUR außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinzahlungen bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ Inv. Förderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 82 Abs. 1 der Gemeindeordnung Schl.-H. (GO) ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Die Stadt Schleswig bedient seit dem 15.12.2011 bei der NORD LB ein Schuldschein-darlehen über ursprünglich 2,0 Mio. EUR, welches mit 2,808 % verzinst wird. Die Zinsbindung läuft vertraglich zum 30.12.2021 aus und das Darlehen muss prolongiert werden. Zum Zeitpunkt der Prolongation (30.12.2021) valutiert das Darlehen noch mit einer Restverbindlichkeit i. H. v. 1.000.000 EUR. Die Kündigung der derzeitigen Darlehensvereinbarung wurde von Seiten der NORD LB bereits ausgesprochen.
Vor dem Hintergrund des derzeitig günstigen Zinsumfeldes, wurden für die Restlaufzeit des Darlehens (10 Jahre) Zinskonditionen abgefragt.
Das wirtschaftlichste Zinsangebot über die Restlaufzeit (10 Jahre) wurde von der DKB mit 0,130 %, fest bis 30.12.2031, abgegeben. Ein entsprechender Darlehensvertrag wurde bereits geschlossen.
3. Problemdarstellung
Für die Ablösung des Darlehens bei der NORD LB, stehen beim Produktsachkonto 612010.7927400 -Tilgung v. Krediten f. Inv. / Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Höhe der außerplanmäßigen Auszahlung übersteigt den Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung, für die der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann.
4. Finanzierung
Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt durch Mehreinzahlung bei dem Produktsachkonto 612010.6927340 - Kreditaufnahmen f. Inv./ InvFörderm. von Kreditinstituten, Umschuldung-.
