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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/219

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Maßnahme „Erneuerung Hallenboden Bellmannhalle“ zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ – Programmjahr 2022 – anzumelden.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. der Förderrichtlinien ist ein Grundsatzbeschluss der gemeindlichen Selbstverwaltung zur Teilnahme an dem Auswahlverfahren erforderlich.

 

2. Sachdarstellung

Im Jahr 2022 ist verwaltungsseitig vorgesehen, den Boden der Bellmannhalle zu erneuern. Der Boden entspricht in seiner Bauweise nicht dem eines Schwingbodens nach DIN 18032. Es handelt sich vielmehr um eine einfache, nicht- schwingende Ausführung eines Holzständerwerks.

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind für 2022 verwaltungsseitig im Budget 42 –Gebäudemanagement – im Produkt 111120 in Höhe von 80.000,00 € bereits eingeplant.

 

Nunmehr ergibt sich die Möglichkeit, die Maßnahme zur Aufnahme in das Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ – Programmjahr 2022 – anzumelden. Die Anmeldefrist endet bereits am 02.01.2022. Die Zuwendung beträgt bis zu 90 % der nicht durch vorhabenbedingte Einnahmen gedeckten zuwendungsfähigen Ausgaben für das Vorhaben.

 

Die Möglichkeit zur Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm und der hierfür erforderlichen Beschlussfassung wurde bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 09.11.2021 und des Kultur-, Sport- und Tourismusausschusses am 11.11.2021 verwaltungsseitig angekündigt und von den Ausschussmitgliedern befürwortet.

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