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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/222

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, dass das Sanierungsvorhaben Umbau zum Multifunktionalen Kulturhaus beim Bundesprogramm „Investition in nationale Projekte des Städtebaues – Projektaufruf 2022“ angemeldet wird.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gem. § 27 Abs. 1 Gemeindeordnung SH ist die Ratsversammlung für alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten zuständig.

 

2. Sachdarstellung

Gemäß Beschluss der Ratsversammlung vom 24.10.2011 (VO/2011/213) und 07.07.2014 (VO/2014/079) soll Schleswig weiter Theaterstandort bleiben. Gemäß Gesellschaftervertrag zum Schleswig-Holsteinischen Landestheater hat sich die Stadt Schleswig als Gesellschafterin verpflichtet, dem Landestheater eine Spielstätte zur Verfügung zu stellen. Mit Umbau des ehemaligen Bundeswehrmannschaftsheims in ein Multifunktionales Kulturhaus besteht auf Basis des europaweiten Architektenwettbewerbs die Möglichkeit, mit dem Kulturhaus neben einer Aufführungsstätte für das Landestheater auch Raum für das städtische Kulturformat „Heimat“, für regionale und lokale Kultur sowie für gesellschaftliche Veranstaltungen zu schaffen.

 

Die Sanierung des ehemaligen Mannschaftsheimes zum Kulturhaus ist integraler Bestandteil des städtebaulichen Rahmenplans zur Entwicklung des neuen Stadtteils „Auf der Freiheit“ und gehört gem. ISEK zu den zwei essentiellen Projekten zur Stadtentwicklung (vgl. VO/2021/101 26. Änderung Flächennutzungsplan der Stadt Schleswig „Auf der Freiheit – Ostteil“, VO/2021/102 Beschluss Entwurfs- und Auslegung B-Plan 105). Die Durchführung eines europaweiten Architektenwettbewerbs bietet die für die Projektanmeldung erforderliche städtebauliche Qualität. Die Verwaltung hat von der Ratsversammlung am 01.03.2021 den Auftrag erhalten, VO/2021/025, eine intensive Fördermittelrecherche zu betreiben.

 

Der Projektaufruf des o.a. Förderprogramms ist am 29.07.2021 veröffentlich worden. Die Erreichungsfrist liegt auf den 14.12.2021. Die Auswahl der eingereichten Projektskizzen erfolgt durch eine Fachjury im Monat März 2022, deren Ergebnisse im April 2022 veröffentlich werden. Im Falle einer Projektauswahl werden Kommunen im Mai 2022 aufgefordert, beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) formale Zuwendungsanträge zu stellen. Die Grundsatzentscheidung über die konkrete Umsetzung des Kulturhauses ist verwaltungsseitig für Frühjahr 2022 geplant.

 

Nach Erstberatung der Verwaltung durch BBSR ist das o. a. Vorhaben für das o. a. Bundesprogramm ideal geeignet. Mangels %ualer Förderquote (vgl. Merkblatt, Anlage) ist die Beantragung eines konkreten Förderbetrages geboten.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das Vorhaben Sanierungsumbau Mannschaftsheim zum Kulturhaus anzumelden. Die Verwaltung strebt an, eine möglichst hohe Förderung zu erzielen. Laut Auskunft des BBSR wurden im letzten Programmaufruf-Jahr 2021 bei einzelnen Projekten Förderbeträge von bis zu 5 Mio. € ausgekehrt. Für die Einreichung der Projektskizze bedarf es einer Beschlussfassung der Ratsversammlung über die Projektanmeldung.

 

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Anlagen

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