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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/224

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung zum Ergebnis- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2021 wird in der Fassung der Drucksache VO/2021/224 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Der Erlass von Satzungen ist eine nach § 28 Ziff. 2 GO der Ratsversammlung vorbehaltene Entscheidung.

 

2. Sachdarstellung/Handlungsbedarf/Faktoren

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Schleswig zum Ergebnis- und Finanzplan 2021 wurde am 13.09.2021 von der Ratsversammlung beschlossen. Seither sind Entwicklungen eingetreten, die eine unverzügliche Nachtragshaushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 2 GO erforderlich machen.

 

  1. Die Neuaufnahme eines Investitionskredites über 10,0 Mio. EUR zum 10.11.2021 erfordert Tilgungsleistungen zum 30.12.2021 in einer Höhe, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 nicht bekannt waren. Für die vertraglich vereinbarte Tilgungsleistung stehen beim Produktsachkonto 612010.7927350 - Ordentliche Tilgung von Krediten für Investitionsmaßnahmen, Kreditinstitute - keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung. Der bisherige Haushaltsansatz ist um 110.000 EUR zu erhöhen.
     
  2. Weiterhin bedient die Stadt Schleswig seit dem 15.12.2011 bei der NORD LB ein Schuldscheindarlehen über ursprünglich 2,0 Mio. EUR, welches mit 2,808 % verzinst wird. Die Zinsbindung läuft vertraglich zum 30.12.2021 aus und das Darlehen muss prolongiert werden. Zum Zeitpunkt der Prolongation (30.12.2021) valutiert das Darlehen noch mit einer Restverbindlichkeit i. H. v. 1.000.000 EUR. Die Kündigung der derzeitigen Darlehensvereinbarung wurde von Seiten der NORD LB bereits ausgesprochen.

    Vor dem Hintergrund des derzeitig günstigen Zinsumfeldes, wurden für die Restlaufzeit des Darlehens (10 Jahre) Zinskonditionen abgefragt.

    Das wirtschaftlichste Zinsangebot über die Restlaufzeit (10 Jahre) wurde von der DKB mit 0,130 %, fest bis 30.12.2031, abgegeben. Ein entsprechender Darlehensvertrag wurde bereits geschlossen.

    Für die Ablösung des Darlehens bei der NORD LB, stehen beim Produktsachkonto 612010.7927400 -Tilgung v. Krediten f. Inv./Investitionsf., Kreditinstitute, Umschuldung- keine Haushaltsmittel zur Verfügung. Zur Vermeidung einer außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt eine Veranschlagung der Darlehensumschuldung über den 2. Nachtragshaushalt 2021.

 

Eine kommunalaufsichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2021 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile gegenüber der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 geändert werden.

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Anlagen

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