Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/225
Grunddaten
- Betreff:
-
26. Änderung des Flächennutzungsplans "Auf der Freiheit - Ostteil" für das Gebiet nordwestlich der Schlei, südwestlich der ehemaligen Zuckerfabrik und südöstlich der Pionierstraße;
hier: abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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18.01.2022
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08.02.2022
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.02.2022
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Beschlussvorschlag
Im Rahmen der 26. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Schleswig wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB im Zeitraum vom 22.09.2020 bis zum 23.10.2020 durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 05.07.2021 bis 04.08.2021 durchgeführt.
Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in den anhängenden Abwägungstabellen aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabellen):
Beteiligung im Rahmen von § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landesplanungsbehörde, Kiel
Kenntnisnahme.
Im Hinblick auf die weitere Siedlungsentwicklung hat die Stadt Schleswig im Jahr 2018 eine Vereinbarung mit den Umlandgemeinden getroffen (Schleswig-Umland-Kooperation), in der eine Verteilung von Kontingenten für Wohneinheiten bis zum Jahr 2025 vorgenommen wurde. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes (Entwurf 2018) und den zwischenzeitlichen Entwicklungen wird im sog. Arbeitskreis Wohnen aktuell an einer Fortschreibung dieser Vereinbarung gearbeitet.
In § 4 der Vereinbarung ist festgelegt, dass städtebauliche Projekte auf Flächen von zentraler städtebaulicher und ortsplanerischer Bedeutung nicht auf das Kontingent angerechnet werden, um die Innenentwicklung zu fördern. Voraussetzung dafür ist, dass es sich um Maßnahmen der Innenentwicklung handelt und ein gemeindliches Steuerungserfordernis durch eine Bauleitplanung vorliegt, ein städtebaulicher Missstand vorliegt, der durch eine Bauleitplanung oder eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme vermieden oder beseitigt werden soll, oder ein besonderer Wohnungsbedarf zu decken ist. Der AK Wohnen ist bei solchen Projekten zu beteiligen und soll gegenüber der Landesplanung eine Empfehlung aussprechen.
In der v.g. Vereinbarung sind für die Stadt Schleswig 576 Wohneinheiten (für die Jahre 2017 bis 2025) vorgesehen. In der aktuellen Planung für diesen Bebauungsplan sind abzüglich der besonderen Wohnformen wie Hotel oder Kloster ca. 500 Wohneinheiten projektiert. Unter Berücksichtigung der inzwischen fertiggestellten innerstädtischen Wohnbauprojekte (s.o.) An den Königswiesen (B-Plan Nr. 20 C) und im Westteil der ehem. Kaserne Auf der Freiheit (B-Plan Nr. 83 B), die gemäß § 4 der Vereinbarung nicht angerechnet werden, verbleibt für die Stadt Schleswig aktuell ein Wohnbaukontingent von ca. 260 Wohneinheiten. Zu beachten ist hierbei, dass gem. Ziffer 3.6.1 des 2. Entwurfs zur Fortschreibung des LEP Wohneinheiten, die in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen entstehen, nur zu zwei Drittel auf den wohnbaulichen Entwicklungsrahmen angerechnet werden sollen.
Im Hinblick auf die weitere Siedlungsentwicklung muss neben dem Bebauungsplan Nr. 105 auch die weitere Entwicklung im Bereich der Bebauungspläne Nr. 102 und Nr. 103, mit denen der westliche Teil des ehemaligen Kasernengeländes 'Auf der Freiheit' überplant wird, betrachtet werden. Die Stadt Schleswig wir daher die Gesamtplanung kontinuierlich mit den Umlandgemeinden abstimmen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung haben die Umlandgemeinden den hier vorgelegten Planungen der Stadt Schleswig zugestimmt.
Das Baufeld 5 ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Entsprechend der Zweckbestimmung eines Allgemeinen Wohngebietes soll Wohnnutzung das Gebiet prägen. Ferienwohnungen sollen im Sinne von § 13a BauNVO als nicht-störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig sein und sich der Wohnnutzung unterordnen. Eine gemischte Nutzung von Wohnen und Ferienwohnen ist in dem Baufeld 5 gewünscht.
Aus den v. g. Gründen sieht die Stadt davon ab, für das Baufeld 5 ein Sondergebiet nach § 10 BauNVO auszuweisen.
Der Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz wurde beteiligt. Siehe Abwägung zur Stellungnahme des LKN-SH vom 28.09.2020.
Siehe Abwägung zur Stellungnahme des Kreises Schleswig-Flensburg vom 22.10.2020.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und werden entsprechend berücksichtigt.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig-Holstein, Husum
Es erfolgt eine entsprechende Änderung in der Planzeichenerklärung.
Die Begründung wird entsprechend angepasst.
Die Begründung wird entsprechend angepasst.
Die Begründung wird entsprechend angepasst.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde, Flensburg
Teile des Waldbestandes werden mit Bau- und Verkehrsflächen sowie einer Regensickermulde überplant und müssen nach forstrechtlicher Waldumwandlung beseitigt werden. Für Waldflächen, die im 30 m Abstand zu den Gebäuden liegen, ist ebenfalls eine Umwandlung von Wald in eine anderweitige Nutzung durchzuführen. Der in diesem Sinne südwestlich der Pionierstraße herzustellende Waldabstand umfasst Flächen im Bereich einer ausgeprägten Hanglage mit einzelnen alten Bäumen. Zur Minimierung waldumwandlungsbedingter Eingriffe in Natur und Landschaft wird diese Fläche zukünftig zu einer parkartigen naturnahen Grünanlage mit Einzelbäumen und Baumgruppen entwickelt. Hierfür wird der Baum- und Strauchbestand ausgelichtet. Bäume mit potenziell für Fledermäuse und Vögel geeignete Höhlen sollen erhalten bleiben. Um einen flächenhaften Gehölzaufwuchs auszuschließen, müssen die Flächen alle 1-3 Jahre gemäht und ggf. entkusselt werden.
Der Waldabstand wurde in die Planzeichnungen auf F- und B-Plan-Ebene übernommen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – technischer Umweltschutz, Flensburg
Kenntnisnahme.
Archäologisches Landesamt, Schleswig
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und wurden in die Begründung aufgenommen.
Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und entsprechend berücksichtigt.
Gemäß der durchgeführten Baugrunduntersuchung wird davon ausgegangen, dass nicht im gesamten B-Plan-Gebiet Regenwasser versickert werden kann. Im Detail wird das erarbeitete Entwässerungskonzept für das anfallende Oberflächenwasser in der Begründung zum B-Plan Nr. 105 dargelegt.
Parallel zur Planstraße A ist eine in Kaskaden angelegte Mulden-Rigole mit Anschluss an den Bestandskanal vorgesehen. Zwischen den Parkbuchten befinden sich Grünflächen, die zur Verdunstung dienen. In der Park-anlage und den Grünflächen zwischen den Parkbuchten ist die Pflanzung von Bäumen festgesetzt, die eine Verdunstung begünstigen. Das Anlegen von Steingärten wurde in der Begründung zum B-Plan ausgeschlossen, sodass private Gärten ebenfalls die Verdunstung begünstigen. Die Dachflächen der Baufelder 1-7 sowie 17 und 18 wurden zur Erhöhung der Verdunstung im B-Plan als Gründächer festgesetzt. Die Erhöhung der Verdunstung wird im Rahmen des Möglichen ausgeschöpft.
Die Aufstellung des Entwässerungskonzeptes erfolgt in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg.
Im Detail wird das erarbeitete Entwässerungskonzept in der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 105 dargelegt.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise werden im Rahmen des Umweltberichts entsprechend berücksichtigt.
Der Verweis wurde korrigiert.
Die im SO 1.3 zulässigen Nutzungen wurden umformuliert, sodass nicht mehr abschließend formuliert ist, welche Betriebe zulässig sind.
Der Nutzungskatalog des SO 1.3 wurde im Text (Teil B) des B-Plans Nr. 105 erweitert, sodass ein Gewächshaus und eine Sauna der Zweckbestimmung des Baugebietes entsprechen.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung entsprechend berücksichtigt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung entsprechend berücksichtigt.
Kenntnisnahme.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Schleswiger Stadtwerke, Schleswig
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung entsprechend berücksichtigt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und in der Begründung entsprechend berücksichtigt.
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Lübeck
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und wird in der Begründung angepasst.
Bürger*in 1
Bezüglich der Mauer wurde eine Festsetzung in den Text (Teil B) übernommen. Demnach soll im Bereich des SO 1.3 als Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche auch eine Mauer zulässig sein. Die Höhe der Mauer wird auf im Mittel 2,50 m über Oberkante der angrenzenden Straßenverkehrsfläche festgelegt. Die Bezugshöhen sind der Planzeichnung zu entnehmen.
Die Höhe von im Mittel 2,50 m über Oberkante der angrenzenden Straßenverkehrsfläche stellt ausreichend sicher, dass eine Einsichtnahme auf das Grundstück der Eigentümerin von der öffentlichen Verkehrsfläche aus nicht möglich ist.
Der Nutzungskatalog des SO 1.3 wurde angepasst. Zulässig sind Wohnungen zur Vermietung an Beschäftigte im Zusammenhang mit dem Seminarzentrum bzw. den sonstigen in diesem Sondergebiet zulässigen Nutzungen.
Die Begründung wurde angepasst.
Bürger*in 2
Im Zuge des Ausbaus des Fahrradschnellweges sind Anbindungen an die B-Plan-Gebiete vorgesehen.
Die Ausgestaltung der Anbindungen an den Rad-schnellweg ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Anregungen werden dennoch aufgenommen.
Anbindungen an den Radschnellweg sind vorgesehen, sind jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens (siehe oben).
Beteiligung im Rahmen von § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration – Landesplanungsbehörde, Kiel
Kenntnisnahme.
Der Arbeitskreis Wohnen setzt sich aus den Ämtern der Umlandgemeinden zusammen. Der AK Wohnen wird in dem Sinne nicht als TöB Beteiligt. Nach diesseitiger Einschätzung reichen die Stellungnahmen der Ämter aus.
Es werden im Geltungsbereich keine reinen Ferienwohngebiete festgesetzt. Ein Betreiberkonzept ist nur für Ferienwohngebiete sinnvoll. Für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete sind Betreiberkonzepte nicht notwendig, da diese in erster Linie der wohnbaulichen Nutzung bzw. einer Mischung aus Wohnen und Gewerbe dienen. Ferienwohnungen sollen im Sinne von § 13a BauNVO als nicht-störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zulässig sein und sich der Wohnnutzung unterordnen.
Kenntnisnahme. Die Planung ist bereits frühzeitig mit dem LKN-SH abgestimmt worden. Es wurden entsprechende Festsetzungen zum Hochwasserschutz getroffen. Der erforderliche Antrag auf Befreiung gemäß § 35 Abs. 2 LNatSchG i.V.m. § 67 BNatSchG sind bereits eingereicht worden. Die naturschutzrechtliche Befreiung aufgrund der Lage im gewässerschutzstreifen wurde bereits mit dem Az. 661.8.05.01.136-04/21 erteilt.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme. Eine entsprechende Darstellung wird in die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 105 aufgenommen.
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, Husum
Auf die Stellungnahme vom 28.09.2020 wird weitergehend verwiesen.
Die Begründung wurde entsprechend ergänzt.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – untere Forstbehörde, Flensburg
Kenntnisnahme.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – technischer Umweltschutz, Flensburg
Es gab einen Abstimmungstermin mit dem LLUR und allen Planbeteiligten bezüglich der Überarbeitung des Schallgutachtens. In das Schallgutachten wurde die aktuelle Planung des Kulturhauses eingearbeitet. So haben sich u. a. die Parkplätze auf der Ostseite des Kulturhauses deutlich reduziert. Die Berechnungen wurden entsprechend angepasst. Demnach ist das geplante Kulturhaus verträglich mit den Nutzungen im Bebauungsplan Nr. 105. Das angepasste Schallgutachten (Stand 15.11.2021) wurde dem LLUR zugespielt. Nach Rückmeldung des LLUR vom 02.12.2021 bestehen keine weiteren Anmerkungen.
Archäologisches Landesamt, Schleswig
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen und wurden bereits in die Begründung aufgenommen.
Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig
Kenntnisnahme.
Eine vollständige Versickerung des Niederschlagswassers ist aufgrund der anstehenden Bodenverhältnisse nicht möglich. Für die Baugrundstücke sind, gemäß Vorgabe des Sachgebietes Wasserwirtschaft, die Möglichkeiten einer Versickerung und einer Regenwassernutzung im Einzelfall, d.h. im Rahmen der Genehmigungsverfahren der Wohnbebauung, zu prüfen und nach Möglichkeit umzusetzen.
Gemäß einer Vorabstimmung mit dem Sachgebiet Wasserwirtschaft des Kreises Schleswig-Flensburg vom 18.03.2021 soll das auf den Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser zumindest über die Passage der belebten Oberbodenzone gereinigt werden. Wo dies nicht umsetzbar ist, muss für die jeweiligen Abflüsse der Straßenentwässerung ein Tauchwandschacht mit Schlammfang vorgesehen werden. Grundsätzlich wird vor der Einleitung in die Schlei ein konstruktiver Tauchwandschacht mit Schlammfang und Absperrschieber vorgesehen. Im Falle von Havarien („Ölunfall“) kann der Abfluss in die Schlei abgesperrt werden.
Zwischen den Parkbuchten befinden sich Grünflächen, die zur Verdunstung dienen. In der Parkanlage und den Grünflächen zwischen den Parkbuchten ist die Pflanzung von Bäumen im B-Plan Nr. 105 festgesetzt, die eine Verdunstung begünstigen. Im B-Plan werden weiterhin Steingärten ausgeschlossen, sodass private Gärten ebenfalls die Verdunstung begünstigen. Die Dachflächen der Baufelder 1-7 sowie 17 und 18 wurden zur Erhöhung der Verdunstung im B-Plan als Gründächer festgesetzt.
Die Aufstellung des Entwässerungskonzeptes erfolgte in enger Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg. Die Erhöhung der Verdunstung wurde im Rahmen des Möglichen ausgeschöpft.
Die Auflagen wurden in die Begründung übernommen.
Der Zweck dieser Festsetzung war, einen Gebäuderiegel zu schaffen, um bei der östlich angrenzenden Wohnbebauung die schalltechnischen Auswirkungen des geplanten Kulturhauses auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Nach der Überarbeitung des Schallgutachtens unter Einbezug des geänderten Planungsstandes zum Kulturhaus wurde nun die Festsetzung im B-Plan Nr. 105 gestrichen. Der Gebäuderiegel zu Schallschutzzwecken wird nicht gebraucht. Die Richtwerte der Schallimmissionen werden auch ohne den Gebäuderiegel eingehalten.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Lübeck
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg
Kenntnisnahme. Die Hinweise wurden bereits in die Begründung zum ersten Entwurf des B-Plans Nr. 105 übernommen.
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme. Die Bestimmungen wurden bereits in die Begründung übernommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.
Die Planunterlagen sind dem Innenministerium zur Genehmigung vorzulegen und danach ist die Erteilung der Genehmigung nach § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Entscheidungen über den abschließenden Beschluss von Flächennutzungsplänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.
2. Sachdarstellung
Mit dem Vorentwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 22.09.2020 bis zum 23.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 05.07.2021 bis 04.08.2021 durchgeführt.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in den beigefügten Abwägungstabellen dargestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führten nach Prüfung und Abwägung nicht zu einer Änderung der Grundzüge des Entwurfs der 26. F-Planänderung.
Die Bedenken des LLUR Nord bezüglich der Ergebnisse des ursprünglichen Schallgutachtens konnten ausgeräumt werden. In den vorliegenden neuen Schallberechnungen wurde der aktuelle Stand des geplanten Kulturhauses berücksichtigt. Dieses ist verträglich mit den im B-Plan Nr. 105 angestrebten Nutzungen.
3. Handlungsbedarf
Um für die angestrebte Nutzung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, wird empfohlen, im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung den abschließenden Beschluss zur 26. Änderung des Flächennutzungsplans zu fassen.
4. Finanzierung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt durch die Vorhabenträger und soll durch einen Erschließungsvertrag gesichert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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157,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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787,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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8
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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9
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(wie Dokument)
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23,9 MB
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10
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(wie Dokument)
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265,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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217,5 kB
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