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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/227

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für das Gebiet "Nördlich Friedrichsberg" als Satzung zu beschließen.

 

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit eingereichten Stellungnahmen werden in der anhängenden Abwägungstabelle aufgeführt. Über die abgegebenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden (vgl. anhängende Abwägungstabelle):

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landesplanungsbehörde, Kiel

Kenntnisnahme.

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

Archäologisches Landesamt, Schleswig

Der Hinweis auf § 15 DSchG wurde bereits in die Begründung übernommen.

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Bonn

Kenntnisnahme.

 

ASF – Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg GmbH

Kenntnisnahme

Der Vorhabenträger wird über die mitgeteilten Hinweise informiert.

 

Kreis Schleswig-Flensburg

Kenntnisnahme.

Die Geh- und Fahrrechte begünstigen die Öffentlichkeit. Diese Information ist in der Basisversion zum VEP Nr. 4 bereits enthalten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.4 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Nördlich Friedrichsberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die dazugehörige Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse „www.schleswig.de“ eingestellt ist.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

 

Entscheidungen über den Satzungsbeschluss von B-Plänen sind der Ratsversammlung vorbehalten. Nach § 2 Nr. 1 a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung in Bauleitplanverfahren vor.

 

 

2. Sachdarstellung

 

Die öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wurde im Zeitraum vom 08.11.2021 bis zum 07.12.2021 durchgeführt.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden in der beigefügten Abwägungstabelle dargestellt. Eingegangene Hinweise werden berücksichtigt.

 

 

3. Handlungsbedarf

 

Wesentliches Planungsziel der Änderung ist, den Forderungen des städtebaulichen Vertrages zum IKG Schleswig Busdorf folgend, die Nutzungszuordnung von Versorgungseinrichtungen im Bereich des nahversorgungszentrums im Ortsteil Friedrichsberg planungsrechtlich zu steuern. Zur Wahrung der vereinbarten Vertragsinhalte wird empfohlen, die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.4 der Stadt Schleswig für das Gebiet „Nördlich Friedrichsberg“ als Satzung zu beschließen.

 

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Anlagen

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