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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/230

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Ja

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Beschlussvorschlag

Das Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Schleswig wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Konzept formulierten Maßnahmen Umsetzungsvorschläge zu unterbreiten.

 

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 28 Nr. 4 der Gemeindeordnung trifft die Ratsversammlung die Entscheidungen über den abschließenden Beschluss der Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen und Ortsentwicklungsplänen einschließlich städtebaulicher Rahmenplanungen nach § 140 Nr. 4 des Baugesetzbuches.

 

Nach § 2 Nr. 1a der Zuständigkeitsordnung bereitet der Bau- und Umweltausschuss die Beschlüsse für die Ratsversammlung über städtebauliche Planungen vor.

 

2. Sachdarstellung

Für das Wohnraumversorgungskonzept wurden eine umfassende Bestandsaufnahme und -anlayse durchgeführt und verschiedene Wohnungsmarktprognosen errechnet.

 

Auf dieser Grundlage wurden gemeinsam mit politischen Vertretern, der Verwaltung und lokalen Wohnungsmarktexperten, dem „AK Wohnen“, zu vier Handlungsfeldern Ziele, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die Wohnungsmarktentwicklung formuliert. Diesen Maßnahmen wurden wiederum verschiedene Prioritäten zugeordnet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, das vorliegende Wohnraumversorgungskonzept zu beschließen. Im nächsten Schritt sollen für die formulierten Maßnahmen von der Verwaltung Umsetzungsvorschläge unterbreitet werden.

 

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Anlagen

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