Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/233
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die erste Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Allgemeine Verwaltung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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31.01.2022
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.02.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Die Ratsversammlung regelt gem. § 34 Abs. 2 GO SH ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. Der Hauptausschuss ist gem. 45b Abs. 1 Nr. 1 GO SH in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Zuständigkeitsordnung zuständig für die Vorbereitung der Beschlüsse der Ratsversammlung über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.
2. Sachdarstellung
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde mit dem § 35a GO SH die rechtliche Basis für die Durchführung von Sitzungen als Videokonferenz geschaffen. In der alten Fassung des Paragraphen 35a Abs. 2 durften Wahlen in digitalen Sitzungen nicht durchgeführt werden.
3. Problemdarstellung
Dieser Paragraph wurde nun insofern geändert, als dass Wahlen im Falle eines Widerspruches nach § 40 Abs. 2 GO SH (Widerspruch gegen Wahlen durch Handzeichen) durch geheime briefliche Abstimmung stattfinden. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung zu regeln. Wahlen per Handzeichen sind in digitalen Sitzungen nicht mehr ausgeschlossen.
4. Handlungsbedarf
Die Umsetzung in der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die weiteren Ausschüsse der Stadt Schleswig wurde in dem als Anlage beigefügten Nachtrag aufgenommen.
5. Finanzielle Auswirkungen
Direkte Aufwendungen durch diese Ergänzung der Geschäftsordnung fallen nicht an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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