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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/233

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird beschlossen, die Ergänzung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung der Stadt Schleswig in der Fassung gem. Anlage zur Drucksache VO/2021/233 vorzunehmen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung regelt gem. § 34 Abs. 2 GO SH ihre inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung. Der Hauptausschuss ist gem. 45b Abs. 1 Nr. 1 GO SH in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Zuständigkeitsordnung zuständig für die Vorbereitung der Beschlüsse der Ratsversammlung über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen.

 

2. Sachdarstellung

Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde mit dem § 35a GO SH die rechtliche Basis für die Durchführung von Sitzungen als Videokonferenz geschaffen. In der alten Fassung des Paragraphen 35a Abs. 2 durften Wahlen in digitalen Sitzungen nicht durchgeführt werden.

 

3. Problemdarstellung

Dieser Paragraph wurde nun insofern geändert, als dass Wahlen im Falle eines Widerspruches nach § 40 Abs. 2 GO SH (Widerspruch gegen Wahlen durch Handzeichen) durch geheime briefliche Abstimmung stattfinden. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung zu regeln. Wahlen per Handzeichen sind in digitalen Sitzungen nicht mehr ausgeschlossen.

 

4. Handlungsbedarf

Die Umsetzung in der Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und die weiteren Ausschüsse der Stadt Schleswig wurde in dem als Anlage beigefügten Nachtrag aufgenommen.

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Direkte Aufwendungen durch diese Ergänzung der Geschäftsordnung fallen nicht an.

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Anlagen

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