Mitteilung öffentlich - VO/2022/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilung über die Stadtverordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Ordnung und Bürgerangelegenheiten
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Kenntnisnahme
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14.02.2022
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Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) ist der Ratsversammlung die zu erlassende Verordnung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
2. Sachdarstellung
Das Stadtmarketing Schleswig hat mit Schreiben vom 01.12.2021 für ihre Aktionen „Kultur-Sonntage“ am 22.05.2022 und „Rübentage“ am 25.09.2022 beantragt, jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag für die Straßenzüge Königstraße, Schwarzer Weg, Stadtweg, Kornmarkt, Mönchenbrückstraße und Gallberg zu verordnen.
Weiter wurde für die Aktionen „Musik-Sonntag“ am 07.08.2022 und „2. Schleswiger Plätzchenfest“ am 06.11.2022 beantragt, jeweils einen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag zu verordnen.
Aufgrund des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 243) dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 aus besonderem Anlass an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen für jeweils 5 Stunden geöffnet haben. Der Zeitraum von 5 Stunden sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung sind gegeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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53,1 kB
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