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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/003

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Gemäß § 55 Abs. 3 des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LVwG) ist der Ratsversammlung die zu erlassende Verordnung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

2. Sachdarstellung

Das Stadtmarketing Schleswig hat mit Schreiben vom 01.12.2021 für ihre Aktionen „Kultur-Sonntage“ am 22.05.2022 und „Rübentage“ am 25.09.2022 beantragt, jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag für die Straßenzüge Königstraße, Schwarzer Weg, Stadtweg, Kornmarkt, Mönchenbrückstraße und Gallberg zu verordnen.

 

Weiter wurde für die Aktionen „Musik-Sonntag“ am 07.08.2022 und „2. Schleswiger Plätzchenfest“ am 06.11.2022 beantragt, jeweils einen stadtweiten verkaufsoffenen Sonntag zu verordnen.

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.11.2006 (GVOBl. Schleswig-Holstein S. 243) dürfen Verkaufsstellen abweichend von der Vorschrift des § 3 Abs. 2 Nr. 1 aus besonderem Anlass an jährlich höchstens 4 Sonn- und Feiertagen für jeweils 5 Stunden geöffnet haben. Der Zeitraum von 5 Stunden sollte außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

 

Die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung sind gegeben.

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Anlagen

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