Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Teilnahme am Programm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- Fachdienst Stadtentwicklung
- Beteiligt:
- Gleichstellungsbeauftragte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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14.02.2022
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Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, am Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilzunehmen.
Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von insgesamt 199.750,00 € werden über den Haushalt bereitgestellt. Für das Haushaltsjahr 2022 sind zunächst Eigenmittel in Höhe von 17.900,00 € erforderlich, welche über den Nachtragshaushalt 2022 bereit gestellt werden.
Sachverhalt
1. Zuständigkeit
Gemäß § 9 der Hauptsatzung in Verbindung mit § 27 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein ist die Ratsversammlung zuständig.
2. Sachdarstellung
Der Bund möchte im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden. Zu diesem Zweck stehen im Rahmen des Programms inklusive der Mittel für die Programmbegleitung insgesamt 250 Mio. EUR ab 2021 für Vorhaben mit maximaler Laufzeit bis 2025 zur Verfügung.
Die Stadt Schleswig hat sich an dem Projektaufruf für das Programm beteiligt und in 2021 eine Interessenbekundung abgegeben. Dieser wurde seitens der Fördermittelgeberin positiv bewertet, so dass die Stadt nun aufgefordert wurde, einen Projektantrag bis zum 28.02.2022 einzureichen. Für die Antragstellung ist der Beschluss der Ratsversammlung erforderlich.
3. Problemdarstellung
Fußgängerzone, Lollfuß und das Friedrichsberger Ortszentrum leiden unter Defiziten und Negativentwicklungen, die sowohl auf langfristigen strukturellen und ökonomischen Wandlungsprozessen beruhen, als auch auf den Auswirkungen der derzeitigen Pandemie. Konkret äußern sich die Defizite der jeweiligen Zielgebiete in Form von hohen Fluktuationen der Einzelhandelsbetriebe, verstärkten Leerständen von Ladenflächen, erhöhten Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf von zum Teil großmaßstäblichen Gebäudestrukturen und die mangelhafte Gestaltung einiger wichtiger öffentlichen Räume und fehlender Möglichkeiten zur Teilhabe.
4. Handlungsbedarf
Die Stadt Schleswig möchte mit Hilfe der Fördermittel ein Maßnahmenkonzept umsetzen, welches sich aus vier Bausteinen zusammensetzt. Dadurch soll besonders in den Zentren der Stadt eine neue Art der Aufenthaltsqualität, also Raum sowohl für Erlebnisse und Begegnungen, als auch zum Wohlfühlen geschaffen werden. Den strukturell, ökonomisch und pandemisch bedingten Defiziten soll entgegengewirkt werden, indem die Zentren weniger als konsumorientierte Räume fungieren, sondern sich fortan auch als vielfältige, zukunftsgerechte Räume gestalten.
5. Lösungsmöglichkeiten
1. Spielgeräteparkour durch die Innenstadt
Zur kurzfristigen Stärkung der Fußgängerzone und als überbrückende Maßnahme, sollen Spielgeräte einzeln entlang einer Route im Innenstadtbereich aufgestellt werden. Ziel ist es, für Kinder und Familien nichtkommerzielle Aufenthaltsräume zu schaffen, die sie dazu anhalten sich gerne und mit Spaß in der Innenstadt aufzuhalten und zu bewegen.
2. Leerstandsanmietung für neue Ladenkonzepte und
3. Quartiersmanagement Friedrichsberg/Schleswig Süd
Mit der Anmietung und Betreuung zweier nicht vermieteter Ladenflächen im Ortsteilzentrum des Friedrichsberg soll ein Mix an unterschiedlichen Nutzungsangeboten getestet werden und somit zur Wiederbelebung des Ortszentrum führen.
In einem Leerstand soll ein interkulturelles Zentrum als Quartierstreffpunkt entstehen. Hier soll sowohl das Quartiersmanagement, als auch ein städtisches Kulturbüro einen Platz finden.
In dem zweiten Leerstand soll ein Nutzungsmix aus Café, Co-Working-Spaces und Hofladen mit regionalen Produkten entstehen. Dies soll eine Angebot für die Kombination von Aufenthalt, Einkauf und Treffpunkt mit der Arbeitswelt bilden.
4. Machbarkeitsstudie „Künstler*innenhaus Nordic“
Die Stadt Schleswig verfolgt die Idee, in dem städtischen und unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Intendantengebäude Lollfuß 53 mit dem „Künstler*innenhaus Nordic“ einen neuen Typus eines Künstler*innenhauses mit deutsch-dänischer Ausrichtung entstehen zu lassen.
6. Bewertung
Mit Hilfe des Maßnahmenkonzepts und später auch durch die Sanierungsmaßnahme in der Innenstadt werden die beiden Zentren weniger als konsumorientierter Raum fungieren, sondern sich fortan auch als ein Raum für Erlebnisse gestalten. Eine Stabilisierung der Handelsfunktion ist gewünscht, aber die Schleswiger Zentren sollen eher ein Ort werden, der durch jedes Milieu genutzt werden kann. Dazu sind nichtkommerzielle Elemente von Bedeutung. Die Synergieeffekte der einzelnen Bestandteile des Konzeptes sollen Schleswigs Ortskerne als multifunktionale Orte gestalten und somit nachhaltig die Anziehungskraft stärken, sodass eine Identifikation für Bürgerinnen und Bürger mit Ihrer Stadt und für den Tourismus geschieht und damit zu einer Aufwertung Schleswigs führt.
7. Finanzielle Auswirkungen
Die Förderung erfolgt auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Der Eigenanteil ist von der antragstellenden Gemeinde zu erbringen und bei Antragstellung nachzuweisen.
Der städtische Eigenanteil für die Gesamtmaßnahme beträgt 199.750,00 € (Förderfähige Gesamtkosten 799.000,00 €). Für erste Maßnahmen in 2022 sind die erforderlichen Eigenmittel über den Nachtragshaushalt zur Verfügung zu stellen. Die weiteren Maßnahmen werden in 2023 bis 2024 durchgeführt, so dass die erforderlichen Eigenmittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellt werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe |
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