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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/035

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Beschlussvorschlag

Es wird der als Anhang beigefügte Frauenförderplan für die Stadtverwaltung Schleswig für die Jahre 2022-2025 beschlossen.

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Sachverhalt

1. Zuständigkeit

Die Ratsversammlung legt gemäß § 27 Abs. 1 Gemeindeordnung die Ziele und Grundsätze für die Stadtverwaltung fest. Die Vorberatung erfolgt im Hauptausschuss.

 

2. Sachdarstellung

Die Stadt Schleswig hat nach § 11 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz für jeweils vier Jahre einen Frauenförderplan aufzustellen. Der bisherige Frauenförderplan ist ungültig.

 

Der vorliegende Frauenförderplan ist von der Dienststelle erarbeitet worden und wurde anschließend mit der Gleichstellungsstelle einvernehmlich abgestimmt. Der Personalrat hat dem Plan bereits zugestimmt. Er soll für die Jahre 2022 bis 2025 gelten.

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Anlagen

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