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Ratsinformationssystem der Stadt Schleswig

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung öffentlich - VO/2022/036

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Beratungsfolge

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Unterrichtung/Beteiligung

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (§ 47 f GO): Nein

Unterrichtungspflicht des Seniorenbeirates (§ 47 e GO): Nein

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Sachverhalt

Gem. § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein erstellt der Bürgermeister einen jährlichen Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen und leitet diesen der Ratsversammlung zu. In diesem Bericht sind der Geber, die Zuwendungen und der Zuwendungszweck anzugeben.

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurden insgesamt 18 Zuwendungen mit einem Gesamtwert von ca. 35.798,33 € für verschiedene Zwecke angenommen.

Die Spenden teilen sich in 11 Geldzuwendungen in Höhe von insgesamt 6.043,33 € und in 7 Sachzuwendungen mit einem Wert von insgesamt 28.055 ,- € auf. 

 

Die Zuwendungen kamen insbesondere Schule Nord mit einem Wert von 20.000,- €, der Natur- und Landschaftspflege mit einem Wert von 7.000,- € sowie der Stadtbücherei mit einem Wert von 5.100,- € zugute.

Weitergehende Angaben sind dem als Anlage beigefügten Zuwendungsbericht 2021 zu entnehmen.

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Anlagen

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